Rheinprovinz/Gemeindelexikon 1888/VI

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Rheinprovinz/Gemeindelexikon 1888
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Provinz selbst durchlaufend nummerirt. Innerhalb der Kreise werden die Städte u. s. w. nach dem Anfangsbuchstaben des Stamm- bezw. Vorsetzwortes aufgeführt. Die zu den einzelnen Gemeinden oder Gutsbezirken gehörigen Wohnplätze sind - mit Ausnahme jedoch derjenigen, nach welchem die Gemeindeeinheit benannt ist - am Fuße der Seiten unter der Nummer der Gemeinde, mit Angabe der Zahl ihrer Wohngebäude und Einwohner, in alphabetischer Ordnung nachgewiesen. Auch unbewohnte Forstbezirke, Revier u. s. w. sind in das alphabetische Verzeichnis der Gemeindeverbände aufgenommen worden. Die topographische Bezeichnung ist nur bei unbewohnten Gutsbezirken und Forstbezirken dem Namen hinzugefügt worden, ebenso dort, wo ihre Angabe zur Unterscheidung gleichnamiger Gemeinden u. s. w. zu dienen hatte.

Der Inhalt des tabellarischen Theiles bedarf im Einzelnen noch folgender Erläuterungen:

1. Die Flächenangaben beruhen auf den Ergebnissen der Ermittlung der landwirtschaftlichen Bodenbebauung. Unter Ackerland sind die Gärten, unter Wiesen das Marschland gezählt worden.

2. Jede Gemeindeeinheit, auch die unbewohnte, ist wenigstens als ein Wohnplatz gezählt worden.

3. Außer den eigentlichen Wohngebäuden sind die am Zähltage bewohnt gewesenen, aber nicht gewöhnlich oder hauptsächlich zu Wohnungen dienenden Gebäude, z. B. Theater, Museen, Bahnhöfe, Thürme, Schulen, Magazine u. s. w., sowie Schiffe, Flöße, ???, Hütten, Buden, Zelte, Wagen u. s. w. am Fuße der Seiten anmerkungsweise nachgewiesen.

4. Bei der Gruppirung der Bezeichnungen des Religionsbekenntnisses sind zu den Evangelischen alle Personen gezählt worden, welche sich als evangelisch, unirt, protestantisch, lutherisch (auch alt- und separirt-lutherisch) und reformirt (auch alt- deutsch- französisch-reformirt) bezeichnet hatten; zu den Katholiken sind die Römischkatholischen und die Angehörigen der griechischkatholischen Kirchen, zu den sonstigen Christen die Herrenhuter (Brüdergemeinde), Anhänger der apostolischen Kirche (Irdingianer), Baptisten, Wiedertäufer, Mennoniten, Presbyterianer, Methodisten, Quäker, Angehörige der freien schottischen Kirche und der englischen Hochkirche, Mormonen, Dissidenten, Unitarier, Mitglieder freier Gemeinden und Christkatholiken gezählt worden.

5. Die Grudsteuer-Reinerträge weichen in einzelnen Fällen von dem Ergebnisse der ursprünglichen Feststellung ab, da sie dort, wo Veränderungen in der Flächenabgrenzung oder Neubildung von Gemeinden und Gutsbezirken inzwischen stattgefunden hatten, neu berechnet werden mußten.

6. Die Angabe des Amtsbezirkes u. s. w., Standesamtes und Kirchspiels ist auf Grund der neuesten zur amtlichen Kenntniß des Königlichen Statistischen Bureaus gelangten Veränderungen festgestellt und danach nach einer besonderen Prüfung durch die Königlichen Landesämter unterzogen worden. Wo einzelne Wohnplätze aller dieser Kirchspielorte aufgeführt und durch ein Komma von einander getrennt; wo zwei Mutterkirchen für die Gemeinde vorhanden sind, sind deren Namen durch Bindestriche (-) verbunden. Kirchspielorte, welche in einer anderen Provinz oder außerhalb des preußischen Staates liegen, sind durch einen entsprechenden Zusatz, Krichspielorte, welche in einem anderen Kreise der Provinz liegen, durch einen Stern (*) bezeichnet.

7. Über dem Kopfe der Tabellen ist das zuständige Landwehrbatallion, Landgericht und Amtsgericht angegeben. Diese Angaben beziehen sich bei denjenigen Seiten, auf welchen ein neuer Kreis beginnt, auf diesen; sie sind durch Hinzufügung des Keisnamens erläutert, wo mehrere Kreise auf derselben Seite beginnen, sofern diese nicht zu denselben Kandwehr-Batallionsbezirke u. s. w. gehören; wenn endlich Theile eines Kreises in verschiedene Land- bewz. Amtsgerichtsbezirke gehören, so sind die Namen der einzelnen Gerichte über dem Tabellenkopfe und die Namen der zugehörigen Gemendeeinheiten (§, §§, §§§) gekennzeichnet und die Zugehörigkeit durch eine Fußnote noch besonders erläutert.

Randbemerkung: Hauptübersicht für die Kreise, die Regierungsbezirke und die Provinz

Hinter dem letzten Kreise der Provinz folgt eine Hauptübersicht für die Kreise, die Regierungsbezirke und die Provinz, in welcher die summarischen Ergebnisse der vorhergegangenen Einzelnachweisungen für die Gesammtheit der in den genannten verwaltungsbezirken vorhandenen Städte bezw. Landgemeinden un Gutsbezirke zusammengestellt und z. Th. etwas ausführlicher behandelt sind. Für jede Gruppe von Gemeindeeinheiten ist hierbei der Raum einer über zwei Doppelseiten reichenden Zeile bestimmt, auf welchem außer den, auch für die einzelnen Gemeindeeinheiten mitgetheilten noch folgende Zahlenangaben nachgewiesen werden: Städte - Landgemeinden - Gutsbezirke - Haushaltungen (Einzel- und Familien) - Anstalten für gemeinsamen Aufenthalt - Ortsanwesende Bevölkerung am 1. Dezember der Jahre 1871, 1875, 1880 und 1885 - Wohnbevölkerung am 1. Dezember 1885 - Kreisgebürtige - Kinder im Alter bis zu 6 Jahren - Kinder im Alter von über 6 bis zu 14 Jahren - Religionsbekenntniß nach den oben näher bezeichneten Gruppen, jedoch mit Unterscheidung der männlichen von den weiblichen Personen. Die Angabe des Gesammt-Flächeninhalts der Kreise und Regierungsbezirke ist in dieser Hauptübersicht dem Ergebnisse der von den Katasterämtern bis 1886/87 bewirkten Fortschreibung der Liegenschaften, also auf Grund neusten Materials erfolgt und stimmt deshalb nicht überall mit denjenigen Zahlenwerthen zusammen, welche für den Flächeninhalt der Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke der betreffenden Kreise und Regierungsbezirke nach dem Ergebnisse der Aufnahme über die landwirtschaftliche Bodennutzung vom Jahre 1883 ermittelt worden sind.

Die Grundsteuer-Reinerträge für die Gruppen der Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke sind durchweg berechnet worden.

Randbemerkung: Register zum Gemeindelexikon

Hinter der Hauptübersicht für die Kreise, die Regierungsbezirke und die Provinz folgt ein Register, welches sämmtliche in der Provinz vorkommende Namen von Gemeindeeinheiten und Wohnplätzen aller Art enthält. Diese Namen sind alphabetisch geordnet; doch sind hierbei , um das Aufinden einzelner gesuchter