Franconia Sacra - Geschichte und Beschreibung des Bisthums Würzburg/008

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Franconia Sacra - Geschichte und Beschreibung des Bisthums Würzburg
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der Familie beizusetzen, so läßt sich für die Zeit vor dem 12. Jahrhundert nichts zuverlässiges feststellen. Als Gaugrafen des Waldsassengaues können folgende angesehen werden:

1. Troandus. Derselbe war ein im Waldsassengau begüteter Mann, der, wie man annimmt, das Amt eines missus regius bekleidete und gegen das Ende seines Lebens 775 das Klösterlein Holzkirchen erbaute, dotierte und durch Karl d. Gr. dem Kloster Fulda schenkte. Eckhardt glaubt, der in den Jahren 815 und 816 genannte Pfalzgraf Troandus sei ein Sohn dieses Klosterstifters gewesen.[1]

2. Ebirhardus. Er stellt 779 die Markungsgrenze der Stadt Wirzburg fest. Ob er mir dem obersten Mundschenken Eberhard (Eberhardum magistrum pincernarum), welchen Karl d. Gr. mit den Bischöfen Formosus und Damasus und dem Hofbeamten Riculf 781 an den Herzog Thassilo von Bayern sandte[2], identisch ist, wissen wir nicht.

3. Graf Boppo tauscht mit dem Abte Rhabanus Maurus seine Güter zu Remlingen und im Spessart gegen 11 Mausen zu Dertingen.

4. Graf Gerungus; in seiner Grafschaft lag Trieffenfeld (Trennfeld), welches noch zum Waldsassengau gehörte.[3]

5. Graf Bernardus schenkt 840 der wirzb. Kirche seine Güter zu Imminestadt im Waldsassengau.[4]

Da ein zu Geisenhiem begütertes Geschlecht, welches man nach Alwalah die "Alwalahonen" nennt, sowohl von seinen Besitzungen im Rheingau als auch von denen im Waldsassengau viele Schenkungen an das Kloster Fulda machte, hält man dafür, daß die Alwalahonen zu den mit dem Hettanischen Hause, das ja ebenfalls aus Rheinfranken stammte, verschwägerten oder von weiblicher Seite verwandten Geschlechtern gehörte, welche die Gaugrafschaften in Oberfranken inne hatten.[5] Zu diesen Geisenheimern gehören auch die "Mautonen", von denen die Grafen von Rothenburg abstammen sollen. Von diesen Mautonen erhielt Fulda ebenfalls Schenkunen in Geisenhiem und im Waldsassengau[6]

Diese älteren Gaugrafen waren, da es in Ostfranken keine herzogliche Familie mehr gab, unmitelbare Beamten der deutschen Könige. Erst als im Jahre 1000 der Waldsassengau auch in Bezug auf die weltliche Juristiktion dem Bischof Heinrich übergeben wurde, erhielt derselbe auch das Recht, die Gaugrafen in seinem Ramen aufzustellen und den Gau in mehrere kleine Bezirke einzuteilen. Das Gaugrafenamt wurde dadurch ein Lehen der Bischöfe von Wirzburg. Welches adelige Geschlecht Bischof Heinrich mit diesem Amte betraute, berichten und Urkunden nicht. Möglich, daß er einen seiner Verwandten,

  1. Eckhardt, Fr. or. I 641.
  2. Aa.a.O.I.682
  3. Moin. Boic. XXVIII. 31 Nr. 150 Arch. d. h. V v. U. XXVIII. S. 370.
  4. Ussermann, ep. Wirceb. S.22 - Eckhardt a.a. O. II. 886.
  5. Stein, Gesch. Fr. I. 47.
  6. a.a.O.G. 48.