Franconia Sacra - Geschichte und Beschreibung des Bisthums Würzburg/007
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einwärts bis Hattenhausen, Rockenstadt, Kleinrinderfeld, Wittighausen (Witchuson), in Grunaha, d.i. in die Grün, die Grün abwärts in die Tauber, die Tauber entlang an den Main und den Main aufwärts bis Heidingsfeld. Referenzfehler: Ungültige Verwendung von <ref>
: Der Parameter „name“ ist ungültig oder zu lang. Die Grenze dieses Wildbannes auf dem linken Mainufer fällt mit der Grenze des Waldsassengaues, dessen Gebiet durch diese letzte kaiserliche Schenkung vollständig unter die landesherrliche Hoheit des Bischofs von Wirzburg kam, zusammen.
Ein Theil dieses Wildbannes kam als Lehen an die Grafen von Wertheim. Wegen der von den beiderseitigen Beamten verübten Grenzverletzungen wurde am St. Dionystag (9. Oct.) 1505 zwischen Bischof Lorenz von Wirzburg und dem Grafen Michael von Wertheim eine Festsetzung der Grenze des Wildbanngebietes vereinbart. [1] Als im Jahre 1575 Philipp v. Gebsattel zu Homburg im wertheimischen Wildbann jagte, wies der Befehlshaber zu Wertheim im Schreiben vom 20 Okt. 1575 an Bischof Julius auf jenen Vertrag vom Jahre 1505 hin, in welche die Grenze folgendermaßen festgesetzt war:
"Vom Altertheimer Flur an den Weg, der von dem hohen Tennach herabzieht auf Haselbrunn [2] und den Wildbann vom Hohentennach nach Bischofsheim, Irtenberg, Kist, Eisingen und Waldbrunn; item von Haselbrunn herab in den nächsten Grund und am hohen Tennach, unter dem hohen Tennach hinab bis gegen die Almeßdörfer Steige[3], darnach von der Steige bis gegen Roßbrunn, von Roßbrunn die Markung entlang gegen Grenzen, wo die Remlinger Markung anstößt, und darnach die ganze Markung entlang gegen Greußen, wo die Remlinger Markung anstößt, und darnach die ganze Markung Greußen und Birkenfeld bis an die Karbacher Markung. Aller Wildbann, der rechts von dieser Grenze gegen Wirzburg und den Main liegt, soll Wirzburg noch hohem und niederem Wild allein bejagen und auch das Vogelstellen haben; was aber links dieser Grenze liegt bis an den Main und die Tauber, soweit die Grafschaft Wertheim reicht, auch das Amt Hohenburg mit inbegriffen, sollen die Grafen von Wertheim, ihre Erben und Nachkommen allein unbehindert jagen und das Vogelwerk allein gebrauchen. Der Bischof soll sein Suel in das Waldbrunner Holz und der Graf sein Suel in das hohe Tennach schlagen."'
Durch den Tod der letzten Lehenserbin fiel dieser Wildbann 1612 wieder an das Hochstift heim.
§ 4.
Die Gaugrafen des Waldsassengau.
Eine vollständige Reihenfolge der Gaugrafen des Waldsassengaues herzustellen, wird beim Mangel des historischen Quellenmaterials ein Ding der Unmöglichkeit bleiben, wie es ebenso schwierig ist, den Nachweis zu führen, daß sich die Würde des Gaugrafen in einer bestimmten innerhalb des Gaues angesessenen adeligen Familie forterbte. Da erst im 12. Jahrhundert der Gebrauch aufkam, dem Taufnamen auch den Ort der Herkunft oder des ständigen Wohsitzes als cognomen