Postanstalt

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Postanstalt

  • Postanstalt, 1895 auch Postagentur, Postamt, Postbureau

Bedeutung

Die Postanstalt war eine, für die Wahrnehmung des örtlichen Postdienstes (Annahme, Ausgabe und Bestellung von Postsendungen usw.) bestehenden Einrichtungen. Im deutschen Reichspost-Gebiet wurden 1895 die Postbezirke nach ihrem Geschäftsumfange und der Bedeutung der Orte in Postbezirke 1. Kl. (Klasse), 2. Kl., 3. Kl. und Postagenturen eingeteilt. Die Vorsteher dieser Postämter hiessen Postdirektoren, Postmeister und Postverwalter. Die Postagenturen waren in Bezug auf den Betriebsverband und die Rechnungslegung einem Postamt zugewiesen und wurden durch geeignete Ortseinwohner (Postagenten) verwaltet. Ausserdem waren in bedeutenden Land-Orten ohne Postagentur Posthilfsstellen eingerichtet, die den Verkauf von Freimarken, die Annahme und Ausgabe von gewöhnlichen Briefen und Paketen sowie die Ausgabe von Zeitungen besorgen und im übrigen als Hilfsanlagen für den Land-Bestelldienst dienten. Bayern hatte 1895 Postämter, Post-Verwaltungen, Postexpeditionen und Postablagen, Württemberg um 1895 Postämter und Postagenturen.