Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939)/010
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Kirchenbücher und Standesregister für alle Wohnplätze im Land Hessen (1939) | |
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heit erst nach 1876 aufgetreten, so daß deren KB nur zusätzlich neben den StA-Registern in Betracht kommen; die Angaben über sie stehen dann in Klammern. Merkwürdigerweise stehen dieser bekannten Erscheinung der fortschreitenden konfessionellen Mischung auch einige Fälle der Entmischung gegenüber, in denen also in Gemeinden, die heute kirchlich ganz oder fast einheitlich sind, nach Ausweis älterer Statistiken früher auch eine nennenswerte andersgläubige Minderheit lebte, die jetzt (durch Abwandern, Aussterben oder Übertritte) fast oder ganz verschwunden ist; in diesen Fällen sind hier auch die KB der anderen Kirche angegeben, um der Sippenforschung den Weg zu weisen. Bisweilen finden sich Tf Tr St für kleinere kirchliche Minderheiten im KB der Mehrheit eingetragen, wie es anderwärts zeitweise als "Pfarrbann" Vorschrift war; eine feste Regel dafür läßt sich aber in Hessen anscheinend nicht nachweisen.
Stets sind im Verzeichnis die KB der Mehrheit zuerst genannt, dann die der Minderheit. Nur in ganz vereinzelten Fällen ist die frühere Minderheit jetzt zur Mehrheit geworden (Kolmbach, Neu-Bamberg und Weinolsheim, früher k, jetzt e); dann war der jetzige Zustand maßgebend.
Bei der evangelischen Kirche ist zu beachten, daß an vielen Orten, besonders in Rheinhessen, früher lutherische und reformierte Gemeinden nebeneinander bestanden, heute aber vereinigt ("uniert") sind, und zwar in Rheinhessen seit 1825, während anderwärts teils schon früher, z.B. in Büdingen 1817, teil später (in Darmstadt 1833, in Bleichenbach 1836) die Union vollzogen wurde; nur in Groß-Umstadt und Umgebung gibt es jetzt noch lutherische und reformierte Gemeinden nebeneinander, und im südwestlichen Odenwald halten sich in manchen kleineren Filialen noch nach altem Brauch die Reformierten nach Schlierbach bei Lindenfels oder Wald-Michelbach, die Lutheraner nach Gronau, Rimbach oder Birkenau. In dem nachfolgenden Verzeichnis bedeutet e ohne Zusatz uniert, l. = lutherisch, r. = reformiert.
Die KB sind in der Regel in Verwahrung des zuständigen Pfarrers an dem von ihm bewohnten Pfarrort;