Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/322

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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unverkennbar hervor, daß sie döfftweise[1] unterzeichnet oder untersiegelt wurden. Dabei stand die Reihenfolge der Döffte offenbar herkömmlich fest, die der Kirchspiele innerhalb jeder Döfft aber nicht. Die Ordnung der Döffte war diese: Meldorfer Döfft, Westerdöfft, Mitteldöfft, Ofterdöfft, Süderstrandsdöfft, wie sie in wichtigen Urkunden nach einander folgen, und man erfährt dabei authentisch, welche Kirchspiele zu jeder Döfft gehörten. Wir lassen sie hier nach vier Diplomen von 1345 bis 1456 folgen, nämlich

1345: I. Meldorpe, Hemmynstede; II. Oldenworden, Busen, Weselingburen, Nienkerken; III. Hemme, Lunden, Wethynstede; IV. Hanstede, Delue, Tellynstede, Repherstede (Norderhastedt), Alversdorpe; V. Kerkherstede (Süderhastedt), Bokelenborch, Edelake, Brunsbutelle, Merne.

1409: I. Meldorpe, Hemmingstede; II. Oldenwurden, Bützen, Wislingburen, Nienkerken; III. Hemme, Lunden, Wendingstede; IV. Repherstede, Hamstedt, Delf, Tellingsted, Alverstorpe; V. Kercherstede, Borch, Eddelake, Brunsbüttele, Merne.

1416: I. Meldorpe, Hemmyngstede; II. Oldenworden, Weslingburen, Buzen, Nyggenkerken; III. Hemme, Lunden, Weddingstede; IV. an der Ghest; V. Merne, Brunsbutle, Eddelake.

1456: I. Meldorppe, Hemmingstede; II. Oldenwurden, Busen, Weslingburen, Nigenkerken; III. Hemme, Lunden, Weddingstede; IV. Nordherstede, Delff, Hanstede, Tellingstede, Alverstorppe; V. Süderherstede, Bokelenborch, Eddelake, Brunsbuttel, Merna, Barlte.

Es wird hiernach anzunehmen sein, daß wenn eine wichtige Landessache, z. B. der Entwurf eines neuen Landesgesetzes, den Kirchspielen zur Acht und Vullbord (d. h. zum Beschlusse und zur Genehmigung) verstellt war, die Berathung und Beschlußfassung curienweise nach Döfften erfolgte. In der Kirchspielsversammlung wurde nach Ecken, d. h. Regionen, in welche das Kirchspiel eingetheilt war, abgestimmt. In der Döfftversammlung wird aber, wenn mehr als zwei Parochien in der Döfft waren, wohl durch zwei Drittel der Kirchspiele der Beschluß gefaßt worden sein; denn das war eine


  1. Eine gründliche Untersuchung enthalten zwei gelehrte Meldorfer Schulprogramme (1852 und 53) vom Rector Prof. Kolster über die Döffte, Burgen und Hammen des alten Dithmarschens.