Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/213

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Bauern. Die Vögte mußten nun aus den Bauerngeschlechtern genommen werden. Sie sprachen im Namen des Erzbischofs in peinlichen Sachen, und zahlten eine geringe jährliche Abgabe. Neben den Geschlechtsbündnissen bildete die Kirchspielsverfassung sich in voller Freiheit aus. 1409 waren deren 19. Als die Geschlechter unter einander zerfielen, lag die Hülfe darin, daß die Kirchspiele zu landschaftlicher Verfassung sich enger verbanden. Das zwanzigste Kirchspiel, Heide, entstand, und hier war nun der Sitz des Landesobergerichts, der Achtundvierziger seit 1447, hier auch an jedem Sonnabend auf dem großen Marktplatze die Versammlung des Landes. Nach 1500, als die Dithmarscher ihre Freiheit gegen die Fürsten durch einen großen Sieg in der Schlacht bei Hemmingstedt gewahrt hatten, ward das Band, welches den Freistaat noch an das Erzstift knüpfte, immer lockerer, zumal als die Reformation Eingang fand, und noch bis 1559 erhielt Dithmarschen sich in seiner Freiheit.

Sonstige erzbischöfliche Besitzungen nördlich von der Elbe finden sich eigentlich nicht. 1136 schenkte der Erzbischof dem eben gestifteten Kloster Neumünster freilich ein Dorf Dageresthorp, man weiß aber nicht, wo es lag. Ferner heißt es in späterer Zeit, das kleine Gut Wellingsbüttel an der Alster sei erzbischöflich Bremisches Lehn: wie es damit aber zusammengehangen, weiß man auch nicht[1].

Die Dotirung des Hamburger Domcapitels konnte vom Erzbischof also nicht ausgehen. Dies Capitel hatte sich nach und nach einen nicht unerheblichen Grundbesitz erworben, aber doch in etwas späterer Zeit, meistens im dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert[2]. Zu den frühen Erwerbungen gehörte der Grundbesitz, welchen die Grafen Johann und Gerhard in der Mitte des dreizehnten Jahrhunderts den Domherren überließen, und wo ein neues Dorf errichtet ward, das den Namen Papendorf erhielt[3]. Eine Aufzählung aller Dörfer, Hufen, Zehnten, sonstiger Kornhebungen u.


  1. Eine von Kuß, Staatsb. Mag. VIII, 20 ff. geäußerte Meinung ist, Erzbischof Giselbert habe Wellingsbüttel tauschweise erworben, etwa um 1300.
  2. Es ist darüber jetzt das Hamburgische Urkundenbuch von Lappenberg zu vergleichen.
  3. Staphorst, Hamb. Kircheng. III, 744. Hamburg. Urkundenb. S. 506, 535.