Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/2/191

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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den lateinischen oder Studentenschulen gerechnet wurden, entstanden in den Städten dann noch die „Lese- und Schreibschulen“, die auch als deutsche („büdesche Scrifscolen“) bezeichnet wurden, und die als wirkliche Volksschulen angesehen werden können. So findet man es in den größeren deutschen Städten seit dem dreizehnten und vierzehnten Jahrhundert.

Solche Erweiterung und Verbesserung des Unterrichtswesens war ein Erzeugniß der höheren Bildung der emporstrebenden Städte. Es erwachte ein regerer Sinn und Eifer für die Befriedigung der dringendsten Bedürfnisse des öffentlichen Unterrichts. Dazu kam eine oppositionelle Haltung nicht blos der Bürgerschaften, sondern auch vieler Weltgeistlichen gegen die stolzen Stiftsherren und die starren Mönche. Die wohlhabenden Bürgerfamilien wollten ihre Kinder nicht weiter unter der hergebrachten Obhut und Leitung lassen. Man strebte eifrig nach neuen, von jener Geistlichkeit unabhängigen, städtischen Lehranstalten. Diese sind aber nicht ohne langwierigen Streit und heftige Kämpfe zu Stande gekommen[1]. Aber allmälig siegte doch das weltliche Bedürfniß über das geistliche Monopol, indem sich dabei freilich die neue Schulordnung der Eingriffe und Uebergriffe in die geistliche Ausbildung der Cleriker enthielt.

Es ist vorhin bemerkt worden, daß zu Lübeck die Domschule die alleinige Unterrichtsanstalt in der Stadt blieb bis in die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts. Das genügte nicht mehr, und der Stadtrath erstrebte einsichtig und standhaft die Errichtung einer städtischen Schule, welche den jüngeren Knaben die erste wissenschaftliche Vorbildung geben könne, und wünschte die Anlegung dieser Anstalt an der Marienkirche, welche damals gewöhnlich die Marktkirche (ecclesia forensis) hieß. Jedoch das Domcapitel und namentlich der Scholasticus opponirte dagegen mit Entschiedenheit. Da bot sich im Jahre 1252 dem Rathe eine günstige Gelegenheit dar zur Erreichung seiner Absichten, indem er sich an den damals im nördlichen Deutschland verweilenden päpstlichen Legaten Hugo[2]


  1. G. L. v. Maurer, Gesch. der Städteverfassung in Deutschland, III, S. 61 ff.
  2. Ueber diesen päpstlichen Legaten, der lange in Deutschland sich aufhielt, findet man nähere Nachrichten in J. C. H. Dreyers Nebenstunden S. 325 ff.