Urkundenbuch Oppen, Band 1/II
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Urkundenbuch Oppen, Band 1 | |
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für das neuere Zeitalter aber hiervon gänzlich absah, so daß sich im Laufe der
Zeit – und zumal nach der Auffindung vieler bisher noch unbekannt gewesener
Urkunden – der schließlich auch erfüllte Wunsch bei den Familien selbst geltend
machte, in einem besondern Werke das gesammte auf sie bezügliche Urkundenmaterial
zu besitzen. Aber ungeachtet solchen Mangels nimmt dieses Werk doch
noch immer den hervorragendsten Platz unter allen genealogischen Schriften der
frühern wie der gegenwärtigen Zeit ein. Wohlbrücks Darstellung ist trotz aller
Mühe, die sich seine genealogischen Epigonen gegeben haben, unerreicht geblieben
in der meisterhaften Verarbeitung des fast immer gewaltigem Strome fließenden
Materials, in der trefflichen Kürze und Prägnanz des Ausdruckes, in der ruhigen
und würdigen Darstellung, in dem Maßhalten bei der Vorführung aller, wenn
nur kleinliche Dinge betreffender Daten. Zugleich aber war es ihm dadurch
vergönnt, denen, die ihre Forschungen auf das Gebiet der beiden sächsischen
Hochstifter und der Altmark führten, ein aus bisher unbekannten Quellen ermitteltes,
insbesondere diplomatisches, dann aber auch auf hervorragende dynastische
und andere Familien bezügliches geschichtliches Material darzubieten. Von den
Genealogen der letzten vier Jahrzehnte – ich meine hier nur die, welche als Nichtfamilianten
die Geschichte einzelner Geschlechter bearbeiteten – haben nur sehr
wenige den Weg Wohlbrücks betreten und sind diesem Vorbilde wohl niemals gleichgekommen.[1]
Die Allermeisten Familien-Geschichtsschreiber hielten es also für unumgänglich nothwendig, ihre Werke entweder mit einem Urkundenbuche abzuschließen oder sie damit beginnen zu lassen. Außer den schon erwähnten Schriften von Lisch nenne ich insbesondere Wiggers so treffliche Geschichte der v. Blücher, Saß’s Fortsetzung des Oertzenschen Familienwerkes und v. Meyeens unlängst erschiene Geschichte der v. Pentz. Anderseits haben sich mehrere Familien mit der Herausgabe ihrer Urkunden unter Beifügung einer Einleitung in die Geschlechtergeschichte, allgemeiner Kapitel, sowie von Stammtafeln und Siegelabbildungen begnügt, wie ein derartiges 1882 erschienenes gediegenes Werk über die Familie v. Heimbruch aus der Feder Grotefends und andere vom Verfasserr über die Grafen zu Eulenburg, die v. Gaudecker und v. Ostau vorliegen.
Es soll durch diese Vorbemerkung nur in Kürze und beispielsweise angedeutet werden, welche verschiedenen Grundsätze für die Publikation genealogisch- historischer Arbeiten hier und dort, jetzt und früher befolgt sind, und es ist nicht der Zweck, hier die Vorzüge der verschiedensten Methoden zu erörtern, etwa um das Erscheinen eines Urkundenbuches des Geschlechts v. Oppen und zwar vor der eigentlichen Geschichte desselben zu rechtfertigen.
War die Abfassung einer solchen darstellenden Geschichte von Hause aus beabsichtigt, so war damit auch die Frage der Zweckmäßigkeit dahin entschieden, den
- ↑ Ich führe als Beispiel nur Fraustadts Geschichte der v. Schöneberg an.