Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/194

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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hätten, als nachher wiederum Veranstaltungen zur Aufrichtung des Kirchenwesens getroffen wurden, über die ihnen gänzlich unbekannt gewordenen kirchlichen Gebräuche und Handlungen blos gelacht. Der Erzbischof Liemar hatte um Nordalbingien sich nicht gekümmert oder es nicht können, selbst den Namen eines hamburgischen Erzbischofs hatte er fallen lassen, und von Bremen sich benannt. Ohnehin war er mehr am Hofe als in seinem Sprengel. Sein Nachfolger Humbert saß nur wenige Jahre bis etwa 1104. So lange Cruco das Regiment führte, war auch nicht viel auszurichten, und erst der Untergang dieses Fürsten führte eine Wendung der Dinge herbei. Gleichzeitig treten nun Männer auf, die jeder in seinem Kreise kräftiger eingreifen.

Heinrich, Gottschalks Sohn, wird Herr des Wendischen Reichs 1106. Er selbst war Christ, aber ohne seinen Unterthanen das ihnen verhaßte Christenthum aufdringen zu wollen, sorgte er vor der Hand nur dafür, sich zu befestigen und im Innern Ordnung herzustellen. Sachsen erhielt um dieselbe Zeit, nach Abgang des bisherigen Billungschen Herzogsstammes, einen neuen Herzog in der Person des Lothar von Supplingenburg; Holstein und Stormarn erhielten einen neuen Grafen an Adolph von Schauenburg nach der gewöhnlichen Annahme 1106, richtiger wohl 1110 ,[1] nachdem der bisherige Graf Gottfried, von welchem sonst wenig bekannt ist, von den Wenden erschlagen war. In Bremen bestieg ein neuer Erzbischof Friederich den Stuhl und nahm sich mehr als von seinen nächsten Vorgängern geschehen war, der Angelegenheiten seines Sprengels an. Wir haben von ihm bereits aus dem Jahre 1106 einen Contract [2] mit einer Colonie Holländer, denen er eine Strecke unbebauten


  1. Vgl. Dahlmann Gesch. von Dänemark I, S. 242, Anmerkung. Auch Biernatzki (Nordalb. Stud. 3. Bd. S. 31) tritt dieser Annahme des Jahres 1110 bei, um so mehr, da ermittelt ist, daß Graf Gottfried erst am 2. Nov. 1110 getödtet ward, wonach denn vielleicht der Antritt Adolphs erst in das folgende Jahr 1111 fiele.
  2. Die Urkunde steht bei Lindenbrog. Scriptores rerum Germ. septentr. p. 148. Die Colonisten waren quidam cis Rhenum commanentes qui dicuntur Hollandi, und man sieht, daß sie dem Utrechter Kirchensprengel angehört hatten, da sie den dort gebräuchlichen Anordnungen gemäß fernerhin leben sollten.