Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/020

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
Version vom 1. April 2008, 08:24 Uhr von TBGuelde (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[019]
Nächste Seite>>>
[021]
Datei:Genealogie Bongart.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Hause Schinnen stammen, wie denn ja auch der in der Urkunde als Zeuge vorkommende Bruder des Herrn zu Rode sich Engelbrecht von Schinnen schreibt. Goedert und Engelbrecht sind nämlich Söhne des Ritters Winand von: Schinnen .[1] Dieser ist aber ein Bruder des Ritters Diedrich Herrn zu Schinnen, gemäss Urkunde v. J. 1271 bei Lacomblet. Herr Diedrich und sein Sohn Goedert hatten sich, wie es dort heisst, die Feindschaft, der Cölner zugezogen. Zur Sühne, und damit dieselben sie zu ihren Mitbürgern machten, stellten sie der Stadt ihre Weingärten zu Rhoendorf bei Honnef gelegen, zu Lehen, und verpflichteten sich überdies, derselben in Kriegszeit vierzig Tage lang mit vier Rittern und fünf Knappen auf Erfordern beizustehen. Zeugen dieses Vertrages sind unter andern Diedrichs Bruder, Winand von Schinnen, und sein Verwandter Gerart Vogt zu Cöln. — Da also das Haus Schinnen seinen eigenen angestammten Herrn hat, einen Herrn, dessen Ahnen: wenigstens bis ins zwölfte Jahrhundert hinauf reichen: so sollte man glauben, die Collation müsse diesem Hause, und nicht den beiden obigen Rittern zustehen. Allein wie es hin und wieder vorkommt, dass in der Erbtheilung das Patronatsrecht einem jüngern Sohne zugetheilt worden, so mag auch Ritter Winand gemeinschaftlich mit seinem jüngern Bruder dem Herrn zu Spalcbeck die Collation zu Schinnen erhalten haben. Nach Tod des Winand glaubte der Bruder ein gewisses Vorrecht zu haben, und gerieth daher mit seinem Neffen in Streit. — Eine zweite Fragen ist: Wie kommt Ritter Goedert zu dem Hause Rode? Diese Frage lässt sich aus den mir vorliegenden Documenten nicht beantworten. Wie ich aber annehme, dass unter jenem Rode, als dessen Herr bei Lacomblet bis zum J. 1265 Werner genannt wird, nicht Herzogenrode,sondern Herwinandsrode zu verstehen sei, so möchte ich ferner annehmen, dass Ritter Goedert durch Heirath mit einer Tochter des Werner, Herr zu Rode geworden. — Sein Sohn und Nachfolger


  1. Gemäss einer unter den Herwinandsroder Briefschaften befindlichen Urkunde v. J. 1260 stand Ritter Winand im Solde des Erzbischofs Conrad von Cöln.