Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/285

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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I. Allgemeine Uebersicht der Geschichte und Zustände des Landes ec. 285


dieser Ansprüche im folgenden Jahre 1313 wenigstens die Einräumung Alsens und der oft gedachten Königsgüter auf Lebenszeit erlangen konnte, also bis 1325. In Friesland aber suchte der König sich zu befestigen, um die auf ihre Freiheit eifersüchtigen Bewohner, denen vermuthlich die Überlassung der Anrechte des Herzogshauses, welchem sie wohl mehr als dem Königlichen zugeneigt waren, nicht recht sein mochte, in größere Abhängigkeit zu bringen. Es ergingen 1314 Königliche Befehle an die Friesen in Horsbüll und Böking-Harde, Dämme nach dem Festlande zu schlagen, „damit eine unbehinderte Fahrt durch alle Königslande sei.“ Selbigen Jahrs verband der König sich mit den Dithmarschern (23); 1316 ergaben sich eine Anzahl Schleswigscher Edelleute dem Könige zu Vasallen, und deren Güter sollten nun unter der Krone stehen — darüber neuer Streit. 1319 stirbt König Erich Mendved, und es folgt ihm sein Bruder Christoph II. Dieser nun will, als Herzog Erich III. 1325 mit Tode abgegangen, die Vormundschaft über dessen nachgelassenen minderjährigen Sohn Waldemar V. ausüben, nimmt das Herzogthum ein und belagert Gottorf — aber da sind es wieder die Holsteiner, welche dem weiteren Vorschreiten der Dänen Einhalt thun. Es ist Gerhard, der den Beinamen des Großen sich erwarb, ein Bruder der Mutter des unmündigen Herzogs Waldemar V., der Agnes, die um 1313 an Erich III. vermählt worden war, welcher einschreitet und die Vormundschaft in Anspruch nimmt. König Christoph II. wird geschlagen; der Dänische Reichsrath kündigt ihm den Gehorsam auf; der junge Herzog Waldemar wird zum König erwählt und ihm wird 1326, 15. August auf dem Reichstage zu Nyburg gehuldigt. Ebendaselbst belehnt nun der junge König diesen seinen Oheim Gerhard mit dem Herzogthum, das noch ducatus Iutiae heißt, erblich. Er fügt hinzu alle seine Vasallen in


nach einer bei Langebek VI, 359 abgedruckten Urkunde, worin der König dem Erzbischof Joh. Grand für die ihm vom apostolischen Stuhl auferlegte Geldbuße seine sämmtlichen Güter und Einkünfte verpfändete, kommen nur noch vor der zwölfte Theil von Klipplev und Handewith, der zwanzigste Theil von Gelting und der zwanzigste vom ganzen Utland (Friesland), der zehnte Theil in Söderup, Alslev, Kropp, Nonis und Bröns. Vermehrt wurde dahingegen die Zahl der Königsgüter durch Einziehung der Besitzungen, die den Mördern des Vaters des Königs gehört hatten.

(23) S. Michelsen's Nordfriesland S. 82—86.