Adressbücher
Adressbücher nennen alle Einwohner einer Gemeinde mit Anschrift.
Als Vorläufer der Adressbücher gelten die sog. Hof- und Staatskalender, die wichtige Funktionsträger einer Gebietskörperschaft aufführten.
Im 18. und 19. Jh. wurden dann in vielen Gemeinden Adressbücher von staatlicher bzw. privater Seite verlegt, die vor allem die Haushaltsvorstände und Firmen mit Anschrift nannten. Zunehmend wurden auch Firmenanzeigen aufgenommen.
Im späten 19. und zu Beginn des 20. Jh. wuchs der Umfang erneut. Aufgenommen wurden nun auch öffentliche Einrichtungen, Religionsgemeinschaften, Parteien und sogar Stadtpläne.
Historische Adressbücher sind nicht nur für Anschriftenermittlungen von Interesse sondern können auch bei der Ermittlung von Sterbejahren hilfreich sein, wenn z.B. eine Ehefrau als Witwe geführt wird. In einigen Adressbüchern sind auch die Geburtsnamen von Witwen genannt.
In neueren Adressbüchern wird aus Gründen des Datenschutzes auf die Nennung des Berufs verzichtet.
Ältere Adressbücher werden heute auch auf CD verkauft bzw. stehen als Datenbanken im Internet zur Verfügung.
Siehe auch Projekt Online-Adressbücher des Vereins für Computergenealogie