Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/046

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Rthlr aufgenommen, mit Verpfändung des Rittersitzes Bettgenhausen, aus dessen Gefällen jährlichs 800 Rthlr Zinsen gezahlt werden sollten. Freiherr von Schenck ist im J. 1680 mit Tod abgegangen und hat minderjährige Kinder hinterlassen, über welche sein Bruder Caspar Frh. von Schenck Herr zu Brempt Teutsch Ordens Ritter und Commendeur zu Sierstorf, die Vormundschaft geführt. Christophs ältester Sohn, getauft am 31. August 1662, heisst Arnold von Schenck; derselbe ist 1695 Marquis geworden.

Wie in damaliger Zeit nach allen Richtungen hin die Zinsen-Zahlung stockte, so ist auch Herr von Schenck im Rückstande geblieben. Graf zu Salm hatte drei Töchter, von denen eine, Gräfin Sophia Magdalena, an Carl Landgrafen zu Hessen-Rheinfels, die andere, Gräfin Maria Catharina, an den Grafen von Zeyl vermählt war; die dritte war Stiftsdame. Der Landgraf liess im J. 1678 für sein Drittel Capitals und Zinsen 240 Morgen von Bettgenhausen pro pretio taxato sich adjudiciren. Die beiden andern Erben trugen im J. 1687 für ihre zwei Drittel gleichfalls auf Distraction an, und ist ihnen das übrige Bettgenhausen pro pretio taxato zuerkannt worden. ImJ. 1694 verkaufen dann Sebastian Winnebald Graf zu Zeyl und Waldburg und des Stifts Essen Scholasterin Anna Ernestina Gräfin zu Salm und Reifferscheid, den freyadeligen „jedoch von den Franzosen ganz abgebrenten Rittersitz", Hof und Gut genannt Bettgenhausen mit allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten, dem Freiherrn Philip Carl von Hochsteden — für 12500 Rthlr. Der Landgraf überträgt seinen Antheil an dem Rittersitze seinem Sohne Wilhelm Landgrafen von Hessen-Rheinfels Dom-Ca-pitular zu Cöln: welcher dann im folgenden Jahr seine 240 Morgen dem Freiherrn von Hochsteden für 7100 Rthlr verkauft. Da die beiden erstem Verkäufer dem Herrn von Hochsteden ihre rückständige Zinsen-Forderung ad 3143 Rthlr cedirt haben, so tritt hier die Nothwendigkeit ein, von einer gewissen Dame Meldung zu thun. Schon vor Jahren habe ich in den Beiträgen Helt VIII. p. 16 notirt, dass gemäss Acten des Gerichts zu Nothberg — vom J. 1682 — eine Gräfin von Brouay das Haus Bovenberg durch Kauf an sich gebracht habe. Diese Gräfin war mir damals eine ganz unbekannte Persönlichkeit, und hatte ich nicht die geringste Ahnung davon, dass dieselbe