Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/003
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Nachrichten über Adelige Familien und Güter | |
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1. Anna von der Dunck, welche ihrem Gatten Wilhelm von Flodorf Herrn zu Dalenbroich und Odenkirchen, die Herrlichkeit von Bicht zugebracht hat.
2. Johanna von der Dunck heirathete Reinart von Vlatten Erbschenk des Fürstenthums Jülich. Im J. 1572 hat sie ihrem Sohne Johan von Vlatten alle ihre Patrimonial-Erb-güter zu Sevenheim, nebst zweien Höfen in Brabant gelegen, zu seinem Eigenthum übertragen; worauf dieser dann im J. 1574 mit dem Windt zu Sevenheim, mit den Höfen zu Kruckem und Hersell, mit dem Zehenden und allen andern Gerechtigkeiten im Kirspel von Sevenheim gelegen, belehnt worden.
3. Maria von der Dunck heirathete Rabolt von Plettenberg ältesten Sohn zu Dreyborn, dann Herman von Winckel-hausen, und zuletzt Sybert von Bernsau zu Bellinghoven. Aus zweiter Ehe stammt Anna von Winckelhausen, welche Wilhelm Haes zu Conradsheim, und dann Marsilius von Palant zu Wachendorf geheirathet. Kinder der dritten Ehe sind Conrad, Ludwig und Heinrich von Bernsau.
Eine vierte uneheliche Tochter hat Diederich geheissen. Sybert von Bernsau, bei dessen Gattin dieselbe seit ihrem zehnten Jahre Aufnahme und Erbarmen gefunden, meldet im J. 1563 seinem Schwager Reinart von Vlatten, dass ein Bürger von Venloe, genannt Ferpart von Schelberch sines ampts ein Koichenbecker* sich Dirrichgen zur Frau nehmen wollte, wenn sie mit 400 Dalier ausgesteuert würde; und als der Erbschenk und der Herr zu Dalenbroich diese Mitgift zu hoch fanden, bemerkt er in einem fernem Schreiben, dass man den armen ßastart doch wahrlicli nicht mit geringeren Kosten an einem andern Orte anständig unterbringen könne.
Was die beiden altern Töchter des Heinrich von der Dunck erhalten haben, wissen wir der Hauptsache nach; aber nicht, was der jüngsten Tochter oder ihren Kindern zu Theil geworden. ImJ. 1565 haben die drei Schwäger, Wilhelm von Flodorf (durch einen Bevollmächtigten vertreten), Reinart von Vlatten und Sybert von Bernsau sich vereinbart, binnen einer bestimmten Zeit zu Erkelenz zusammen zu kommen, um verschiedene Theilungs-Angelegenheiten in Ordnung zu bringen, und namentlich wegen der halben Herrlichkeit von Henneff ein Uebercinkommen zu