Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/001

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Die Herren von der Dunck zu Sevenhem.Die Herren von der Dunck zu Sevenhem.

Die Herren von der Dunck gehören dem Gelderlande an. Das Haus, von welchem sie ihren Namen führen, mag wohl schon frühzeitig an andere Familien gekommen sein. Bei Lacomblet findet sich 1331 „Jan heren Grans soyn van der Dünke". Ist unter Donke das Stammhaus zu verstehen, dann hat dasselbe schon um jene Zeit nicht mehr den Herren von der Dunck gehört; denn Grans ist ein Familien-Name. Herzog Carl von Geldern und Jülich entscheidet im J. 1494, dass gewisse Lehengüter, womit Franck und Arnt Pick, Vater und Sohn, belehnt gewesen, auf deren Erbin Cornelia von der Dunck seligen Bernarts von Galen nachgelassene Wittwe, und ihren Schwiegersohn Goedcrt von Harff zu Harff, verfallen seien. Die Erbin heisst eigentlich Cornelia von Buckhoven; dieselbe war damals schon seit vielen Jahren die Gattin des Ritters Johan von Renesse. Ich möchte nicht annehmen, dass sie zuerst mit einem Herrn von der Dunck verheirathet gewesen. Vielmehr scheint sie, als Wittwe von Galen, die Leibzucht des Hauses zur Dunck gehabt zu haben. Als die Ehegatten Johan von Dorn und Josina von Erp im J. 1575 ihre Tochter Margaretha an Walraff von Wittenhorst Herrn zur Horst verheiratheten, bestimmten sie, dass das Brautpaar neben andern Gütern die Herrlichkeit von Dorn und das Haus zur Dunck mit seinen Zubehörungen erhalten solle. Wo dieses Haus gelegen sei, vermöchte ich nicht zu sagen, wegen Mangel einer Topographie des Gelderlandes. — Die Herren von der Dunck, von denen ich hier handeln will, bilden eine jüngere Linie. Seit dem vierzehnten Jahrhundert finden wir dieselben zu Sevenhem oder Sevenum, einem Dörfe im Lande von Kessel gelegen. Dort haben sie sich, wahrscheinlich im folgenden Jahrhundert, einen adeligen Sitz gebaut, welcher in den Briefschaften ihrer Erb-genahmen „das Haus zur Donck" genannt wird. — Ich schreibe übrigens Dunck, weil diese Schreibweise in den Urkunden vorherrschend ist. 1