Genealogie der Herren und Freiherren von Bongart/050
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- (verh. mit Heinrich Hartard von Metternich Herrn zu Zievel Amtmann zu Cochem, Ulmen und Daun), und Wilhelm von Orsbeck Herr zu Vernich verh. mit Maria Catharina von der Leyen: es sind dies die Eltern des Johann Hugo Frh. von Orsbeck, der 1675 zum Bischof von Speyer, und 1676 zum Churfürsten von Trier erwählt wurde.
- 3. Mechtilde von dem Bongart heirathete im J. 1602 Winand von Imstenrath Herrn zu Mehr (Sohn des Gerhard von Imstenrath und der Agnes von Amstenrath). Aus dieser Ehe stammen Johann Adolph von Imstenrath Herr zu Mehr verh. mit Christina Sophia von Loe zu Wissen, Johann Gerhard von Imstenrath (welche beide Brüder kinderlos gestorben), und Maria Catharina von Imstenrath, welche im J. 1629 den Winand von Eynatten auf Wedenau, Herrn zu Etzweiler, Kaiserlich und Chur-Baierischen Obristen, Pfaltz-Neuburgischen Geheimen Rath, Kammerer und Amtmann zu Wassenberg heirathete.
- 4. Catharina von dem Bongart heirathete im J. 1606 Robert von Harff zu Geilenkirchen; sie starb kinderlos, noch vor ihrem Gatten.
- 5. Johann Heinrich von dem Bongart der Domstifter zu Trier und Lüttich resp. Dom-Sänger und Dom-Capitular, ist 1636 zu Trier gestorben.
- 6. Otto von dem Bongart zu Bergerhausen Ritter (C).
Otto von dem Bongart zu Bergerhausen, Ritter, Herr zur Heyden, Blyt und Niedermörmpter, Chur-Cölnischer Cammerherr, Rath, Stallmeister und seit 1605 Amtmann zu Lechenich (*). Bei seinem gnädigen Herrn dem Churfürsten Ferdinand war er hoch angesehen; in Angelegenheiten desselben
- (*) Otto von dem Bongart wird in dem Ehevertrag seines Sohnes Freiherr genannt. Ob er dies wirklich gewesen, lässt sich nicht sagen,
weil sich das Freiherren-Diplom der Herren zur Heyden nicht erhalten hat.
reiste er im J. 1628 nach Paris zu den Herzogen von Lothringen. Seit 1611 war er mit Anna Catharina von der Leyen verheirathet. Er ist den 22. April 1638 gestorben, seine Gattin im Juny 1653 auf dem Haus zur Heyden. Ihre Kinder sind:
- 1. Ferdinand Frh. von dem Bongart (D).
- 2. Adolph von dem Bongart Domherr zu Trier und Hildesheim. Derselbe hatte sein Biennium in Cöln begonnen, musste aber 1634 wegen der Pest die Stadt verlassen. Da nun das Trierer Dom-Capitel beschlossen hatte, dass »im Fall einer oder anderer ex studio biennali propter invalescentem contagionem in Cöln auszuweichen genöthigt werden sollte, derselbe sich alsbald auf eine andere approbirte Universität, als nämlich Löwen, Douay, Pontamousson, Würzburg oder Mainz begeben, und von solcher Universität, die er gewählt, ein testimonium noviter incepti biennii einem Hochwürdigen Dom-Capitel einschicken solle«: so wählte Herr Adolph die Universität Douay. Dort wurde er aber krank, und ist am 31. August 1637 daselbst gestorben und in der Kirche des Karmeliten-Klosters beerdigt worden.
- 3. Maria Catharina und Clara Margaretha von dem Bongart sind unverehelicht geblieben. Letztere ist am 6. August 1681 zu Aachen gestorben und zu Richterich beerdigt worden.
Ferdinand Frh. von dem Bongart zu Bergerhausen, Herr zur Heyden, Niedermörmpter (1) und Blyt, heirathete im J. 1657 Maria Freyin von Nesselrode (Tochter des Bertram Frh. von Nesselrode zu Herten, Herrn zum Stein und Ehrenstein, und der Lucia Gräfin von Hatzfeld Tochter zu Wildenburg und Crutorf), und ist am 22. Februar 1663 gestorben (2) mit Hinterlassung folgender Kinder:
- (1) Diese Herrschaft ist wohl von Herrn Ferdinand verkauft worden; wenigstens war sein Sohn, als er heirathete, nicht mehr Herr zu Niedermörmpter.
- (2) Seine Gattin Maria von Nesselrode schritt im J. 1674 zur zweiten Ehe mit Emmerich Ernest Frh. von Wildberg zu Alcken. Ihre Tochter Maria Christina von Wildberg wurde die Gattin des Damian Lothar von Eltz. Aus dieser Ehe stammt Maria Anna von Eltz, verh. mit Anselm Friedrich von Reiffenberg. Als obige Linie von Nesselrode im vorigen Jahrhundert ausstarb, liess Frh. von Bongart zu Paffendorf, als Blutsverwandter und in Kraft der Ehepakten von 1657, von den Nesselrodischen Gütern im J. 1776 Besitz ergreifen.Imgleichen meldete sich Frh. von Harff zu Dreyborn. Ihre Gegner ersieht man aus Folgendem. In einem Verzeichnis der beim Reichskammergericht pendenten Prozesse heisst es nämlich also:«In Sachen Herrn Grafen Joh. Wilh. Anton von Nesselrode und Landscron und Herrn Grafen Franz von Nesselrode und Reichenstein contra Freyherren von Bongart und von Harff - ist d.15.Oct.1777 gerichtlich dahier eingeführt, behörig verhadelt und submittirt; betrifft eine Erbschaft von etlichen Tonnen Goldes, und ist somit hochwichtig».