Geschichte der kleinen deutschen Höfe 1/036

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vorlage:Geschichte der kleinen deutschen Höfe1

- 36 -

unter tausend Menschen von Predigt und Abendmahl abgehalten würden; der Rath dagegen behauptete, damit greife Heshusius in der Obrigkeit Amt und wolle den Ehestand, den Christus geheiligt, zu einem gottlosen Dinge machen, nur allein um den jüdisch-pharisäischen Sabbathsdienst, den Christus abgethan, wieder in Schwang zu bringen. Der hochwürdige Heshusius nennt seine Bürgermeister „Verrückte, Besessene, verdammte Eselsköpfe". Der Streit, welcher vier Jahre bis 1561 dauerte, endigte mit der Niederlage der „Eselsköpfe"*). Mit welchem „sanftmüthigen Geiste" die Prediger von der Kanzel herab sich zu Leibe gingen, als die Streitigkeiten über die Concordienformel 1578 ausbrachen, bezeugen die Ausdrücke zweier Rostocker Prä-dicanten, welche alle Anhänger jener Formel „Judasse, Mamelucken, Wetterhähne, Fickfacker, Flattergeister, Klei-stercr und Schmierer" titulirten, obgleich es nicht weniger als über achttausend Ehrwürdige und Hochwürdige waren, die diese Formel unterschrieben hatten und obgleich die Lllndesfürsten selbst sich dazu bekannten**).

Auch die Fürsten, Heinrich IV., obgleich er der „Friedfertige" hieß, und sein Bruder Albrecht hatten, namentlich wegen der Landestheilung, weitläuftige Streithändel, Das ward Veranlassung, daß der mecklenburgische Adel, welcher diese Theilung damals nicht wollte, zuerst zu einem geschlossenen Corps sich constituirte durch die sogenannte Union, geschlossen zu Rostock 1. August


*) I, Wigger's Schweriner Jahrbücher XIX. S. 65 ff.
**) I. Wigger's Mecklenburg. Kirchcngesch. S. 171.

- 37 -

1523. Die Urkunde dieser Union besagt, daß die Landstände Mecklenburgs fortan ein einiges und unzertrennbares Corpus bilden und dieses fest zusammenbleiben und halten solle, so viel'auch die Landesherren das Land unter sich theilen möchten. Unterschrieben ward diese Union, welche noch heut zu Tage Geltung hat, von fünf Ge» vollmächtigten der Prälaten, die es damals noch gab und die erst unter der folgenden Regierung in Wegfall ka» men*), von dreiundzwanzig Gevollmächtigten der Ritterschaft und von den Rächen der Städte Rostock, Wis-mar, Neubrandenburg, Güstrow, Parchim und Schwerin. Ich lasse hier die Namen der dreiundzwan« zig Gevollmächtigten der Ritterschaft folgen und gebe zu« gleich bei dieser Gelegenheit einen Anfang des Familien» details der mecklenburgischen Ritterschaft:

I. Claus Lützow.

Die Lützow's sind eine von den eingebornen Familien, notorisch wendischen Ursprungs und haben sich bis auf die neueste Zeit im mecklenburgischen Hof-und Staatsdienste erhalten: ein noch lebender Ludwig von Lützow auf Noddin war der Vertraute des Groß-berzogs Paul Friedrich, erhielt sich noch beim Sturmjahr 1848 und unter ihm kam die neue demokratische Verfassung zu Stande, die fein Nachfolger, der jetzige Premier in Schwerin, abschaffte i ein Carl von Lützow, Schloßhauptmann, ist gegenwärtig noch Chef des Hofbau-Departements : dieser Herr ist zugleich einer der neusten


*) In dem Ausschreiben Herzog Heinrich'« zur einfachen Landbcde i>, 6, Schwerin l55U Dienstag nach dem achten Hag drei Könige kommt der Prülatenstand zum letztenmale vor.