Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf (1836)

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Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf (1836)
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Bibliographische Angaben

Johann Georg von Viebahn (Hrsg.): Statistik und Topographie des Regierungs-Bezirks Düsseldorf (1836), unter Genehmigung des Königlichen Statistischen Büreaus, Düsseldorf 1836
Band 1: Die Natur-, Landes- und Volkskunde, - mit Uebersichten der ursprünglichen und römischen, der fränkisch-deutschen und der spätern Reichsgebiete ... -, die volkswirthschafliche, politische und intellektuelle Statistik ... (Fremddigitalisat 1), (Fremddigitalisat 2)
Band 2: Die statistische Ortschafts- und Entfernungs-Tabelle und das alphabetische Ortsnamenverzeichniß. (Digibib)

Der Autor

Dr. Johann Georg von Viehbahn war preußischer Regierungsrat und hat dieses amtliche Werk im Auftrag der Königlichen Regierung von Preußen herausgegeben.


Editionsrichtlinien

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Bearbeiter

Bearbeitungsstand

Projektstart: März 2008

Die nachfolgenden Kategorien geben einen Überblick über den Bearbeitungsstand aller Einzelseiten:


Band 2

Vorwort

Vorbemerkungen

Die Statistik

Kreis Lennep, Landgericht Elberfeld

Kreis Elberfeld, Landgericht Elberfeld

Kreis Solingen, Antheil des Landgerichts Elberfeld

Kreis Solingen, Antheil des Landgerichts Düsseldorf

Kreis Düsseldorf, Landgericht Düsseldorf

Kreis Duisburg, Oberlandesgericht Hamm

Kreis Rees, Oberlandesgericht Hamm

Kreis Kleve, Landgericht Kleve

Kreis Geldern, Landgericht Kleve

Kreis Kempen, Landgericht Kleve

Kreis Krefeld, Landgericht Düsseldorf

Kreis Gladbach, Landgericht Düsseldorf

  1. Bürgermeisterei Schiefbahn, ländliche Sammtgemeinde mit 6 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
    1. . . .
  2. Bürgermeisterei Neersen, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Specialetats, zum Friedensgerich Gladbach gehörig.
    1. Specialgemeinde Neersen, aus den Dorfschaften Nehn oder Niederheide und Neersen bestehend.
    2. Specialgemeinde Klörath, aus den Dorfschaften Unterbroich, Klörath und Dell bestehend.
      1. . . .
  3. Bürgermeisterei Viersen, städtische Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
    1. Viersen
    2. Außenbürgerschaft Viersen, aus 6 Dorfschaften bestehend.
  4. Bürgermeisterei Gladbach, städtische Landgemeinde mit 3 Specialetats; das Friedensgericht ist in der Stadt.
    1. Gladbach, Stadt
    2. Ländliche Specialgemeinde Obergeburt, aus den Honschaften Holthehn und Obergeburt bestehend.
      1. . . .
    3. Ländliche Specialgemeinde Oberniedergeburt I., aus den Honschaften Eicken, Harterbroich und Kürp bestehend.
      1. . . .
  5. Bürgermeisterei Hardt, ländliche Sammtgemeinde aus 3 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt 1835 gebildet, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
    1. . . .
  6. Bürgermeisterei Neuwerk, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Specialetats 1835 gebildet, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
    1. Specialgemeinde Unterniedergeburt mit den Honschaften Damm und Donk, Bettrath und Hoven.
      1. . . .
    2. Specialgemeinde Oberniedergeburt II., mit den Dorfschaften Uedding und Lürrip II.
      1. . . .
  7. Bürgermeisterei Korschenbroich, ländliche Sammtgemeinde mit 8 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
    1. . . .
  8. Bürgermeisterei Kleinenbroich, ländliche Sammtgemeinde mit 3 Dorfschaften und 2 Rotten in ungetrenntem Gemendehaushalt, zum Friedensgericht Gladbach gehörig.
    1. . . .
  9. Bürgermeisterei Liedberg, ländliche Sammtgemeinde mit 5 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Odenkirhen gehörig.
    1. . . .
  10. Bürgermeisterei Schelsen, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Specialetats, zum Friedensgericht Odenkirchen gehörig.
    1. Specialgemeinde Giesenkirchen mit den Honschaften Giesenkirchen, Ahren, Zoppenbroich I. und Giesenkircherbroich.
      1. . . .
    2. Specialgemeinde Schelsen, mit den Dorfschaften Horst, Pesch, Schelsenhorst und Schelsendyk.
      1. . . .
  11. Bürgermeisterei Odenkirchen, städtische und Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt; das Friedensgericht ist im Orte.
    1. Odenkirchen, Stadt
    2. Außenbürgerschaft, aus 9 Honschaften bestehend.
      1. . . .
  12. Bürgermeisterei Rheydt, städtische und Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Odenkirchen gehörig.
    1. Rheydt, Stadt
    2. . . .
  13. Bürgermeisterei Dahlen, städtische und Landgemeinde in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Odenkirchen gehörig.
    1. Dahlen, Stadt
    2. Außenbürgerschaft, aus den 4 Quartieren Genhülsen, Genholland, Broich und Gerkerath bestehend.
      1. . . .

Kreis Grevenbroich, Landgericht Düsseldorf

  1. Bürgermeisterei Wickrath, ländliche Sammtgemeinde mit 6 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Bedburdyck gehörig (der Sitz des Friedensgrichts ist in Jüchen).
    1. Wickrath, Kirchdorf
    2. . . .
  2. Bürgermeisterei Wanlo, ländliche Sammtgemeinde mit 2 Dorfschaften in ungetrenntem Gemeindehaushalt, zum Friedensgericht Bedburdyck gehörig.

. . .

Kreis Neuss, Landgericht Düsseldorf

Alphabetisches Ortsnamens-Verzeichniss des Regierungs-Bezirks Düsseldorf