Franconia Sacra - Geschichte und Beschreibung des Bisthums Würzburg/002
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Landkapitel Lengfurt: Allgemeines
Der Boden ist in einzelnen Lagen vorherrschend Lehm, in anderen vorherrschend Sand in verschiedenem Mischungsverhältnis. Im Allgemeinen findet sich der graue Kalkstein an allen Orten des Landkapitels, doch sind die Bundsandsteinbrüche (roth) in Holzkirchen, Neubrunn und Böttigheim gesonders hervorzuheben. Von anderen Mineralien, die eine Bedeutung hätten und zu bergmännischen Unternehmungen Veranlassung geben könnten, hat sich bis jetzt keine Spur gefunden. [1]
Die im Bezirke des Landkapitels befindlichen Waldflächen sind größtentheils Eigenthum der Gemeinden, in deren Markungen sie gelegen sind. Die zu den ehemaligen Prämonstratenserklöstern Oberzell und Unterzell gehörenden Waldungen zwischen Roßbrunn und Waldbrunn sind Eigenthum des Staatsärars und der beim Kloster Holzkirchen befindliche Wald ging mid dem Klosterguie in den Besitz der Grafen Castell-Castell über.
§ 2.
Der Waldsassengau.
Das Gebiet des Landkapites Lengfurt ist ein Bestandtheil des alten zum Herzogthum Ostfranken gehörenden Waldsassengaues. Derselbe umfaßte die herzogliche Burg zu Wirzburg und das sich anschließende Gebiet, welches vom Maine, der Tauber und der Grün begrenzt ist. Politisch gehörte zu diesem Gaue noch der rechts des Maines von Hafenlohr bis Faulbach gelegene Theil des Spessarts, welcher ebenso wie das Gebiet des Klosters Neustadt a. M. noch dem Bisthum Wirzburg einverleibt war.
Schon der Name "Waldsassengau" deutet uns an, daß dessen Gebiet ein zusammenhängerder Waldcomplex war und für die herzogliche Burg zugleich den Charakter eines Wildparkes hatte. Alle Ansiedlungen innerhalb dieses Wildparkes nannte man "waltsezze", Waldsitze, und deren Bewohner die "waltseiszen", d.i. die im Walde Wohnenden Waldeingesessene.[2]
Hievon leitet man die Namen: Waldbüttelbrunn, Waldbrunn, Waldzell ab. Das Chronicon Gottwic. sagt deshalb pag. 840: "a voce germanica 'sassen, einsassen' ab in colis silvae tum temporis densae, quae ingentis foresti aut silvae Spechteshart portio tunc erat." Daß der Name "Waldsasengau" nicht von etwa dahin verpflanzten Sachsen abzuleiten ist, sondern die Bedeutung von Waldaufsitzen hat, beweißt die durch die Urkunden sicher gestellte Schreibweise Waldsassin seu Waldsazzi, Waltsatium, Walzsazi, Waldsaze, Waltsaze, Walsacia, Waltsezin.
Das von König Arnulph am 1. Dez. 889 für den Bischof von Wirzburg ausgestellte Diplom über die Privilegien des Bisthums