Königszins

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Königszins

Der Name „Königszins“ dringt im 13. Jahrhundert in die Urkunden der Weser- und Elbemarschen ein und wurde schließlich zur gebräuchlichen Bezeichnung für den Erbleihezins.

Der Königszins der Elbmarschen ist mit dem 1-Pfennig-Rekognitionszins der Kolonisationsurkunden identisch. Dies wird zur Gewissheit wenn man sieht dass noch im späten Mittelalter in den Marschen Bremens der Königszins gezahlt wird. Selbst in der Stadt Bremen wurde er als Abgabe von städtischen Grundstücken zu Martini fällig. Siehe hierzu besonders Dünzelmann, Bremische Verfassungsgeschichte bis in das Jahr 1300, BremJb 13, 1886, S 45

Die Bezeichnung Königszins erscheint in Bremen erstmals 1270 (BUB I 344), noch etwas früher auch in Hamburg; Die Grafen von Holstein schenkten 1253 den Hamburgern census arearum…, qui wlgariter konincgisthins infra munitiones eiusdem civitatis nuncupantur (HUB I 574).

Auch in den holländischen Marschen war der Zins verbreitet und ist wahrscheinlich mit der freien Erbleihe von den Niederlanden in die Bremer Marschen übertragen worden. Als frühester Zeitpunkt für die Anwendung dieses Zinses, als namentlich 1-Pfennig-Schatz benannt, ist der Beginn der Kolonisation der Weser- und Elbmarschen, mithin im frühen 12. Jahrhundert anzusehen.