Gräfenschatz

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 23. Januar 2008, 20:50 Uhr von Arend (Diskussion • Beiträge) (kat.)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Gräfenschatz

Der Gräfenschatz, auch Grafenschatz genannt und Bedehafer sind typische Abgaben der Stader Elbmarschen. Beide kommen in den Kolonisationsurkunden Bremens nicht vor. Der Gräfenschatz war in den Hollerkolonien eine auf den Boden lastende Abgabe, die der Gerichtsherr einzog. In der Literatur findet sich für die in den Quellen census comitis, exactio comitis oder grevenschat genannte Abgabe die Bezeichnung "Gräfenschatz" (vgl. H. P. Siemens, Das Alte Land, S 252), die den unzutreffenden Eindruck erweckt, daß es sich dabei um eine jährlich wiederkehrende Abgabe für die Gräfen handele. Der Gräfenschatz im Alten Land wurde 1373 vom Erzbischof dem Bremer Domkapitel überlassen, das ihn noch im 17. Jahrhundert über die Gerichtsvögte einzog.

Auch wurde dieser um 1500 von den Börden Selsingen, Sittensen, Elsdorf, Heeslingen, Mulsum, Bargstedt, Ahlerstedt, Oldendorf und den Gerichten Osten und Oerel im Erzstift Bremen eingezogen. Nimmt man nun noch Lamstedt, das Amt Neuhaus, die Haseldorfer Marsch und das lüneburgische Tostedt (Amt Harburg) hinzu, hat man genau das Gebiet der ehemaligen Grafschaft Stade bezeichnet. Da der Gräfenschatz im übrigen Erzstift Bremen nicht bezeugt ist, ist anzunehmen, das diese Steuer in der Grafschaft Stade vor ihrer endgültigen Übernahme durch die Bremer Erzbischöfe eingeführt wurde.

Weiterhin ist der Gräfenschatz auch als Abgabe der Freien für die Befreiung von der Heerpflicht, die auf die karolingischen Könige zurückzuführen sein soll, aber auch als Rodezins aufgefasst, nämlich von den Leuten zu bezahlen sind, die auf dem Rodeland des 12./13. Jahrhunderts siedelten.

Der Gräfenschatz wird im Alten Land seit 1695 mit dem Fahrscharf zusammengelegt. Beide müssen am Heiligen Dreikönigstage bei scheinender Sonne, also am Tage, bezahlt werden.