Condomini
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Condomini
Bedeutung: Gesammtherren
Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.
Condomini
Bedeutung: Gesammtherren
Mehrere Grundherren als gemeinschaftliche Besitzer eine Erbhofes. Amtlich definierter Begriff 1803 im vormaligen Hochstift Münster.