Colonus
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Berufsbezeichnung
auch Colon oder Kolon. Bedeutung: Bauer, Ansiedler
Nach amtlicher Definition 1803 im ehemaligen Hochstift Münster erstens: ein Colono als Wehrfester eines Gutsherrn und zweitens: Colono als Selbstbehöriger, ein Pächtiger, welcher zwar schatzpflichtig ist, welche keine Gutsherrenhat. Siehe auch der in Westfalen / Sauerland im 18. Jahrhundert übliche Begriff Conductor.