Versterbbuch

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 12. Juni 2005, 20:57 Uhr von Bodo-stratmann (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen


Versterbbuch

In Versterbbüchern erfasst wurden zunächst die Namen und Daten verstorbener Erbaufsitzer oder Administratoren, später auch die Namen von noch lebenden Erbaufsitzern oder Administratoren, wenn diese im Vorhinein das zu erwartende und an den Grundherrn abzuführende Versterbgeld im Rahmen eines Kontraktes an den Grundherrn abgeführt hatten. Durch diese Vorabregelung war die Belastung des Hofes noch moderater, da es etwa ab 1700 im Münsterland üblich wurde, daß zu erwartende Versterbgeld der noch lebenden Vorbesitzer gleichzeitig mit dem Gewinngeld des Erbgewinns zu regeln.

Selbstverständlich wurde insgesamt immer die zeitliche Ertragskraft und Belastung des einzelnen Erbgutes berücksichtigt.

--bodo-stratmann 22:57, 12. Jun 2005 (CEST)