Magdeburg/Adressbuch 1817/Vorrede
Vorrede
Nicht ohne Schüchternheit übergebe ich dem Publikum hier den ersten Versuch des bereits vor einigen Jahren angekündigten allgemeinen Magdeburgischen Addreßbuches, dessen frühere Erscheinung durch die, dieser Unternehmung vorher nicht günstigen Zeitumstände, verhindert wurde. – Ohne die vielen Schwierigkeiten, welche sich besonders mir, als Ausländer, dabei entgegenstellten, zu verkennen, konnte nur der Wunsch und die Aufforderung des Verlegers, meines vieljährigen geschätzten Freundes, so wie die Vorliebe, welche ich für Magdeburg hege, mich bestimmen, diese Arbeit zu übernehmen. Wie ich nun diese für mich doppelt schwierige Aufgabe im Allgemeinen gelöset, muß ich der Beurtheilung billiger Sachverständigen überlassen.
Wohl weiß ich – und Niemand kann dies vielleicht mehr fühlen als ich – wie weit dieser erste Versuch eines allgemeinen systematisch geordneten, für alle Stände berechneten, Addreßbuchs noch von der Vollkommenheit entfernt ist, die man von einem solchen Werke zu erwarten und zu fordern pflegt; allein es
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liegt in der Natur der Sache, daß ein solcher erster Versuch, wobei erst die Bahn gebrochen und der Grund gelegt werden muß, - auf welchen dann künftig leichter fortgebauet und gebessert werden kann – nicht vollkommen und fehlerfrei seyn kann; und wer die, selbst bei dem besten Willen und dem unverdrossensten Fleiße doch nicht ganz aus dem Wege zu räumenden und zu besiegenden, unvermeidlichen Hindernisse und Schwierigkeiten kennt, womit man bei einer solchen Arbeit, ohne gehörige Unterstützung von Seiten des dabei zunächst interessirten Publicums und bei dem Abgang so mancher andrer Hülfsmittel zu Controllirung und Constatirunge der Richtigkeit so vieler Addressen – zu kämpfen hat, der wird wohl so billig seyn, diesmal noch nichts Vollkommenes und Fehlerfreies zu erwarten.
Nur ein verhältnismäßig sehr kleiner Theil der hiesigen Einwohner hat, der wiederholten öffentlichen Aufforderungen und Bitten von Seiten des Verlegers ohnerachtet, seine Addressen eingeliefert, und selbst unter diesen wenigen waren manche nicht ganz richtig, nicht vollständig und genau bestimmt. Dasselbe gilt auch von mehrern eingegangenen Listen, daher einiges, z. B. das zum Oberlandes-Gericht gehörige Königl. Inquisitoriat ec. so wie die von der Königl. Regierung ressortirenden Baubeamte ec. am nicht gehörigen Orte nachgetragen werden mußte. Mehrere andere Notizen gingen zu spät und zum Theil erst während des bereits angefangenen und schon weit vorgerückten Drucks ein, die daher eben so wenig gehörig geordnet und rangirt werden konnten, wie z. B. das Personal der Königl. Berghandlung u. m. a.
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