Handbuch der praktischen Genealogie/2/002
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Handbuch der praktischen Genealogie/2 | |
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Band 1 | |
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soweit sie nicht in abgeleiteter Form oder aushilfsweise in Betracht kommen, in den historischen Archiven.
Bei Inanspruchnahme der Archive zu familiengeschichtlichen Zwecken möge man sich vergegenwärtigen, daß die Archive eine doppelte Aufgabe haben, einmal die Darreichung und Begutachtung archivalischen Materials für Gerichts- und Verwaltungszwecke und zum andern die Unterstützung der historischen Studien.[1] In der zuletzt genannten Beziehung muß zugestanden werden, daß die wichtigeren, auf allgemeine Fragen über Staat und Gesellschaft gerichteten wissenschaftlichen Forschungen die Unterstützung der Archive in höherem Maße verdienen, als die nur auf die Geschichte einer einzelnen Familie speziell bezüglichen Arbeiten. Die Grenze, bis zu welcher der Archivar ohne Beeinträchtigung seiner höheren Aufgaben die familiengeschichtliche Forschung unterstützen kann, wird von den einzelnen Archivverwaltungen verschieden gezogen,[2] der Familienforscher hat in jedem Falle sich nach den bestehenden Benutzungsordnungen der Archive[3] zu richten.
- ↑ Burkhardt, C. A. H., Hand- u. Adreßbuch der Deutschen Archive, Leipzig 1875, 2. Afl. 2 Tle. 1887.— Mitzschke, P., Wegweiser durch die Historischen Archive Thüringens, Gotha 1900. — Hettler, A., Archivalischer Almanach, Großenhain u. Leipzig, seit 1904. III. Jhg. 1910. — Hettlers „Adreßbuch der wichtigsten Archive Deutschlands" enthält keine Nachrichten über Archivbestände.
- ↑ Vgl. meine Schriften „Archivwesen und Geschichtswissenschaft", Marburg 1900, und „Die Bedeutung der Stadtarchive, ihre Einrichtung und Verwaltung", Erfurt 1901. — Löher, F. v., Archivlehre, Paderborn 1890 (über dieses Werk vgl. HZ 68,182).— Ermisch, H., „Über Staats- und Stadtarchive", Freiberg 1882 (in den Verhandlungen des dortigen Städtetages).— Holtzinger, Georg, Katechismus der Registratur- und Archivkunde, Leipzig 1883. — Muller-Feith-Fruin, Handleiding voor het Ordenen en Beschrijven van Archieven, Groningen 1898; Anleitung zum Ordnen und Beschreiben von Archiven von Dr. S. Müller Fz., Dr. J. A. Feith und Dr. R. Fruin, Th. Az., Direktoren der Staatsarchive in Utrecht, Groningen und Middelburg. Für deutsche Archivare bearbeitet von Dr. Hans Kaiser. Mit einem Vorwort von Wilh. Wiegand. Leipzig 1905; die französische Bearbeitung erschien unter dem Titel „Manuel pour le classe-ment et la description des Archives" (Haag 1910), für die belgischen Archive von Cuvelier, Brüssel, für die französischen von H. Stein, Paris, bearbeitet; vgl. P. B[ailleu], KGV 1906, Sp. 96. 97.
- ↑ Overmann, Die Benutzung der Archive durch die genealogische Forschung, KGV 1905, 451 ff. berichtet diesbezüglich: „Ich habe vor einiger Zeit bei zahlreichen Archiven, vor allem bei städtischen, angefragt, wie ihre Praxis derartigen (d.i. genealogischen) Wünschen gegenüber sei. Ich kann hier natürlich auf die in liebenswürdigster Weise mir erteilten Antworten im einzelnen nicht eingehen. Nur das Gesamtresultat interessiert uns. Und da hätte ich allerdings nicht erwartet, in der Behandlung brieflicher Anfragen betreffs Familienforschung bei den deutschen Archivaren eine so große Verschiedenheit zu finden, wie sie in der Tat besteht. Es gibt Archive, die sich auf Erledigung derartiger Anfragen überhaupt nicht einlassen, sondern einfach antworten: Komm selbst; wenn nicht, erhältst du auch keine Auskunft. Es gibt aber auch Archive, die beinahe geneigt sind, die Erledigung auch umfangreicherer familiengeschicht-licher Nachforschungen als einen Teil ihrer Amtspflichten anzusehen. Es gibt dann, Archive, die für diese Arbeiten eine außerhalb des Archivs stehende geeignete Persönlichkeit an der Hand haben, die gegen Honorar sehr gern die Nachforschung übernimmt. Am verbreitetsten scheint freilich die Praxis zu sein, die, soviel ich weiß, bei den meisten preußischen Staatsarchiven gehandhabt wird. Das Archiv verwendet auf die Erledigung derartiger Anfragen eine bestimmte, knapp bemessene Zahl von Dienststunden;