Die Probstei in Wort und Bild/029

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Die Probstei in Wort und Bild
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Der Umstand aber, daß der Pfarrer im Jahre 1286 auch schon „die Hufe beim alten Kirchhofe in Wisch hatte“, beweist, daß die Wischler Kirche damals bereits untergegangen und statt ihrer die Schönberger Kirche wieder erbaut war, welches letztere nicht durch Friedrich, sondern erst nach dem Jahre 1260 geschah (s. Art. 4).

Im Jahre 1286 umfaßte die Schönberger Feldmark, mit Einschluß der beiden Pastorathufen, 14 Hufen, etwa 420 Tonnen Landes, gegenwärtig aber 1122 Tonnen. Der große Zuwachs von 700 Tonnen ist nicht sowohl durch Ausrodung der Schönberger Hölzung, als vielmehr durch Parzellierung des Gutes Holm und durch Niederlegung des Dorfes Linau entstanden (s. unten).

4. Friedrich's viertes Dorf ist Wisch, im Jahre 1286 „Osterwisch“ genannt, mit 8 Hufen und 4 Katen. Jene bezahlten weder Zehnten, noch Schweineschatz, noch Dienstgeld, noch Küchlein, sondern nur jede eine Mese Gerste und eine Mese Hafer, unleugbar wegen des mageren Bodens. Sonach haben wir hier zehntenfreie Erbbesitzer, also jedenfalls von Friedrich's Kolonisten. Dabei ist es jedoch wohl möglich, daß das Kloster den Wischler Hufnern, als sie durch die Sturmflut, welche Altwisch zerstörte, ebenfalls (wie die Lage des Dorfes und seiner Felder es unvermeidlich machte) hart beschädigt wurden, die Entrichtung von Schweineschatz, Dienstgeld und Küchlein erlassen hat. Oder wäre das heutige Dorf Wisch überall erst nach dem Untergange von Altwisch, also gar nicht durch den Probsten Friedrich entstanden? - Hiergegen streitet die Zehntenfreiheit und das Erbeigentumsrecht der dortigen Hufner, und ebensosehr der Name Osterwisch (bei C. Bocholt), welchen das heutige Dorf nur erhalten konnte, während Alt- und Westerwisch noch bestand, weil nach seinem Untergange es einer solchen Unterscheidung nicht mehr bedurfte. Da nun das von Marquard herstammende Wisch um 1260 verschwand (siehe unten): so muß Osterwisch jedenfalls vor diesem Jahre angebaut sein, also zwischen 1246 und 1260, dann aber beweisen des Dorfes Freiheiten, daß nicht Probst Luder, der diese überall wieder einzulösen suchte, sondern Friedrich dessen Erbauer ist. Uebrigens umfaßt die Wischler Feldmark, statt der früheren 9 Hufen mit etwa 240, gegenwärtig 306 Tonnen Landes. Dieser Ueberschuß aber ist teils durch Ausrodung des dortigen Holzes, teils durch Hinzufügen einiger Salzenwiesen und vielleicht auch eines Teils der Nienboder Feldmark entstanden.

5. Das fünfte Dorf, welches seinen Ursprung von Friedrich herleitet, ist Höhndorf (Honendorf), im Jahre 1286 mit 10 Hufen, welche, statt aller anderen Abgaben, zusammen jährlich 20 # Pf., also jede 2 #, an das Kloster entrichteten. Weil hier vom Zehnten nicht die Rede, dessen Ablösung für alle Zukunft aber von seiten irgend eines der nächsten Nachfolger des Probsten Friedrich gar nicht zu erwarten ist: so dürfen wir unbedenklich letzteren als des Dorfes Urheber annehmen. Aus den damals vorhandenen 10 Hufen mit etwa 300 Tonnen sind gegenwärtig durch Ausrodung von Gehölz und durch Hinzukommen einiger Salzenwiesen 429 Tonnen bei 5 Hufen geworden.

6. Stakendorf ist, nach seiner Stellung in C. Bocholt's Register, das letzte von Friedrich in der Probstei angelegte Dorf. Es umfaßte im Jahre 1286 wahrscheinlich 30 Hufen; denn diese entrichteten statt aller andern Abgaben an das Kloster insgesamt 60 # Pf. und 60 Küchlein. Weil auch hier keines Zehnten erwähnt wird, so ist Stakendorf eine von Friedrich's Kolonien. Diese Sache leidet hier um so weniger Zweifel, weil die Landbesitzer ursprünglich zugleich Erbbesitzer ihrer Hufen waren; denn Friedrich's Nachfolger Luder kaufte das Erbeigentumsrecht über Stakendorf wieder an das Kloster zurück. Anfänglich dürften also des Dorfes Abgaben an das Kloster noch geringer gewesen sein. Wenn aber, außer den 60 #, aus Stakendorf noch eine Mese Roggen und eine Mese Gerste im Jahre 1286 erhoben ward: so folgt hieraus, daß, nach Friedrich's Angabe oder genauer nach der Abfindung wegen der Dorfslasten mit 60 #, noch eine Hufe angelegt ward, welche man zu der damals gewöhnlichen Kornlieferung verpflichtete. Wenn also (um