Lesen von Kirchenbuchdaten

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Kirchenbücher, Bevölkerungslisten

Konzil von Trient (1545-1563)

In der römisch-katholischen Kirche ist seit dem Konzil von Trient (1545-1563) die Führung von pfarrlichen Tauf- und Trauungsregistern vorgeschrieben, seit 1614 auch die von Sterbe- und Firmregistern. Die Art und Weise oder Form der Aufzeichnungen wurde dabei nicht festgelegt und blieb der lokalen Geistlichkeit überlassen. In einzelnen Pfarren wurden bereits vor dem Konzil solche Aufschreibungen geführt

Das Lesen profaner alter Urkunden und Kirchenbücher ist oft ziemlich schwierig, auch wenn sie in deutscher Sprache verfaßt sind; nicht nur wegen der früheren anderen Schrift und der persönlichen Eigenheiten des je¬weiligen Schreibers, sondern oft noch mehr wegen der umständlichen verschnörkelten oder speziellen Sprache der Verfasser mit ihren Fachausdrücken.

Formular oder Protokoll

Die Kirchenbuchführer wählten bei ihren Eintragungen auch einen unterschiedlichen Stil. Teils wurden die Angaben formularhaft registriert in verschiedenen Rubriken, in den späteren Zeiten auch mit Kopfleiste.

Lateinischer Sprache, Amtsausdrücke

Die Kirchenbücher wurden bis nach 1800 durchweg in lateinischer Sprache geführt. Dann setzte sich die deutsche Sprache durch. Wer in den kirchlichen Registern forschen will, muß darum nicht nur gewisse Grundkenntnisse in der lateinischen Sprache haben, sondern darüberhinaus sich vertraut machen mit Abkürzungen und auch mit einer Reihe kirchenrechtlicher Fachausdrücke. Auch preußische Personenlisten des frühen 19. Jahrhunderts verwenden diese, auch in der sonstigen Verwaltung gebräuchlichen, lateinischen Bezeichnungen. Hier dazu zunächt nur einige Kostproben:

Lateinische Grundvokabeln

  • adolescens = Jungmann (Jüngling)
  • antecessor = Vorgänger
  • conjux = Gatte (Gattin)
  • filius (filia) = Sohn (Tochter)
  • infans = Kind
  • parentes (conjuges) = Eltern (Eheleute)
  • patrini = Paten
  • proles = Nachkomme
  • sponsus (sponsa) = Bräutigam (Braut)
  • testes = Zeugen
  • uxor = Ehefrau
  • viduus (vidua) = Witwer (Witwe)
  • virgo = Jungfrau.

Mehr dazu

  • Kategorie:Lateinische Verwandtschaftsbezeichnung
  • Kategorie:Lateinisches Wörterbuch
  • Kategorie:Lateinischer Ortsname
  • Kategorie:Historischer Begriff

Zur Datierung

  • die = am Tage
  • mensis = des Monats
  • 1 ma = prima (die)
  • 2 da = secunda
  • 3 tia = tertia
  • 4 ta = quarta
  • 5 ta = quinta
  • 6 ta = sexta
  • 7 ma = septima
  • 8 va = octava
  • 9 na = nona
  • 10 ta (oder X ma) = decima, usw.

Die vier letzten Monatsnamen werden wie folgt abgekürzt:

  • 7 bris = septembris
  • 8 bris = octobris
  • 9 bris = novembris

10 bris (oder X bris) = decembris

Der "dies 3 tia 9 bris" ist also nicht etwa der 3.9. (September), sondern der 3.11. (November) !

Die Vornamen

Auch die Vornamen werden häufig abgekürzt, wie etwa:

  • Jo'es = Johannes
  • An = Anna
  • Hch = Heinrich , Henrich
  • Wm. = Wilhelm
  • X wird nicht nur als römisches Zahlzeichen für 10 benutzt, sondern auch als griechischer Buchstabe "Ch". So dient „X“ als Anfangsbuchstabe in der christlichen Symbolik als Zeichen für den Namen "Christos" (Christus). In den Abkürzungen der Kirchenbücher wirkt sich das etwa wie folgt aus:
  • X phorus = Christophorus
  • X ina = Christina.
  • X ian = Christian

Mehr dazu

  • Kategorie:Vorname

Abkürzungen

  • Wwe. = Wittwe, Wwr. = Wittwer
  • R.D. = Reverendi Domini = Hochwürdiger Herr

Die Familiennamen

Mit der Wiedergabe des Familiennamens nahm man es in den älteren Zeiten nicht allzu genau. Es gab keine verbindlichen Rechtschreibregeln und die Namen wurden nach Vorwissen und Gehör geschrieben. Es kommt nicht selten vor, daß innerhalb einer einzigen Registrierung der gleiche Name auf zwei verschiedene Weisen geschrieben wird, etwa bei den Eltern und den Paten.

Der Familienname haftete übrigens in Westfalen in den meisten Fällen nicht an der Per¬son, sondern am Anwesen, daher wurde dem Einheiratende der Name des Hofes Namensanklebung|angeklebt, aber zunächst nicht immer in den Kirchenbüchern übernommen. In mehreren Fällen wurde dann im 18. Jhdt. der früherer Name der einheiratenden Person oder eines älteren Hofnamens mit dem Zusatz "modo", "vulgo", "conditionalis, condicta", "alias", "sive", "olim", "nunc" oder "vel" versehen.

Ergänzende Artikel

Fachausdrücke

Solche erscheinen besonders in den Heirats-, aber auch in den Sterberegistern, wie etwa:

  • Mutuo eorum habito consensu = nach Erklärung des beiderseitigen Ehewillens.
  • Nullo detecto impedimento canonico = ein kirchliches Ehehindernis wurde nicht entdeckt.
  • Visis dimissorialibus pro parte Sponsi = nach Einsichtnahme der Überweisung des Bräutigams (von einer auswärtigen Pfarrei).
  • Obtenta dispensatione super impedimento consangui-nitatis in k to gradu = nach Erhalt der Dispens vom Ehehindernis der Blutsverwandtschaft vierten Grades.
  • Sacramentis mature (prae)munitus (oder roboratus) = mit den Sakramenten rechtzeitig versehen (gestärkt).
  • Subitanea morte = eines plötzlichen Todes.

Die Eintragungen haben teils die Form einer protokollartigen Niederschrift, in der passivischen oder in der Ich-Form. Ein Beispiel für das Letztere:

  • Die 7 na July baptizavi die 6 ta natam filiam N. = Am 7.Juli habe ich die am 6. geborene Tochter N. getauft.
    • Hier steht also der Tauftermin vor dem Geburtstermin! Man muß schon genau hinsehen! In den älteren Büchern ist oft nur der Tauftermin, nicht der Geburtstermin angegeben.
    • Bei der Anfertigung staatlicher Register in der ersten Hälfte des 19. Jhdts. wurden mangels anderer Daten die Taufdaten des 18. Jhdts. als Geburtsdaten in diese staatlicher Register des 19. Jhdts. übernommen.

Man gebraucht schon eine gewisse Zeit, um sich in die Kirchenbücher einzulesen, zumal Handschrift und Beurkundungsstil von Pfarrei zu Pfarrei unterschiedlich sind.

Wenn man sich aber etwas eingelesen hat, wird man doch einigermaßen zügig mit den Dokumenten fertig, was aller¬dings nicht ausschließt, daß man zwischendurch immer wieder auf Eintragungen stößt, die man beim besten Willen nicht entziffern kann.

Angaben von Geburtsorten

Werden in Kirchenbüchern bei Taufen oder Heiraten Geburtsorte angegeben („ex N.N.“), kann es sich um externe Wohnplätze außerhalb der Pfarre handeln, aber auch um interne Wohnplätze, deren Namen aus unterschiedlichen Gründen mittlerweile untergegangen sind. Weiterhin ist in heutigen Ballungsgebieten darauf zu achten, dass mit starker Zunahme der Bevölkerung sich die Zuständigkeiten der Pfarr- und Standesämter und aller anderen kommunalen Einrichtungen sehr schnell, auch innerhalb einer Generation, änderten. Bei der Wohnplatzsuche und um 1895 der Such der zuständigen Pfarre für den Wohnplatz kann Hic Leones hilfreich sein.

Berufsangaben

Sowohl in Kirchenbücher als auch in Bevölkerungslisten befinden sich lateinische Berufsbezeichnungen, welche hier erläutert werden:

  • Kategorie:Berufsbezeichnung

Weglassungen

Vor 1800 wird bei Wiederverheiratungen häufiger der Status als Wwe. oder Wwr. fortgelassen und entweder nur der Geburtsname oder nur der bei der vorigen Heirat angenommene Name im Kirchenbuch übernommen. Dabei sind dann Begräbnislisten in manchen Fällen zur Problemlösung hilfreich.

Hilfreiche Ergänzungen

In den ab 1808 unter französischer Verwaltung stehenden Gebieten waren Pfarrer oder Maire (Bürgermeister) bis etwa 1813/14 verpflichtet Zivilstandregister zu führen. Diese umfangreichen und mehrseitigen Beschreibungen gehen intensiv, auch bei Sterbefällen, auf die Familienvorgeschichte ein, daher läßt sich auch über diesen Weg manch schwieriges Problem der Nachweisführung lösen. Auch andere Aspekte der Kulturtechnik lassen sich hier untersuchen. Da Betroffenen und Zeugen die Eintragungen unterzeichnen mußten, läßt sich hier unter anderem auch die Signierfähigkeit nachweisen.