Ortsbezirk

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Ein Ortsbezirk ist in Hessen ein Teil einer Gemeinde oder Stadt, die eine eigene Vertretung besitzt.

Bundesrepublik Deutschland

Hessen

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§ 81) können in den Gemeinden durch Beschluss der Gemeindevertretung (die nach § 9 in Städten Stadtverordnetenversammlung heißt) Ortsbezirke gebildet werden. Bestehende örtliche Gemeinschaften sollen Berücksichtigung finden. Für jeden Ortsbezirk ist ein Ortsbeirat einzurichten. Diese Bezeichnungen gelten auch für größere Städte. Dort kann es jedoch neben den Ortsbezirken auch Stadtteile und Stadtbezirke geben, wie sie in der Hessischen Gemeindeordnung nicht vorgesehen sind (z.B. in Frankfurt am Main 16 Ortsbezirke, 46 Stadtteile und 118 Stadtbezirke)[2].

Benutzte Quellen und Literatur