Samtgemeinde

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 21. Juni 2007, 13:56 Uhr von Ernestus (Diskussion • Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Eine '''Samtgemeinde''' ist in Niedersachsen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich aus mehreren '''Gemeinden''' innerhalb desselben '''Landkreises'...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Eine Samtgemeinde ist in Niedersachsen eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die sich aus mehreren Gemeinden innerhalb desselben Landkreises zusammensetzt und eine gemeinsame Verwaltung hat. Die Samtgemeinde ist keine Gebietskörperschaft, sondern eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Einen ersten Überblick bietet der Artikel Samtgemeinde. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie..

Bundesrepublik Deutschland

Niedersachsen

Laut Gemeindeordnung des Landes[1] (§§ 71-79) können Gemeinden eines Landkreises, die mindestens 400 Einwohner haben, Samtgemeinden bilden. Eine Samtgemeinde soll mindestens 7000 Einwohner haben. Neben Gemeinden können auch gemeindefreie Gebiete Samtgemeinden angehören. Organe der Samtgemeinde sind der Samtgemeinderat, der Samtgemeindeausschuss und die Samtgemeindebürgermeisterin oder der Samtgemeindebürgermeister. Die einzelnen Gemeinden, die der Samtgemeinde angehören, werden als Mitgliedsgemeinden (§§ 67-70) der Samtgemeinde bezeichnet.

Benutzte Quellen und Literatur