Amt

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 20. Juni 2007, 15:39 Uhr von Ernestus (Diskussion • Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Das Wort '''Amt''' bezeichnet: *eine öffentliche Funktion einer Person *eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum *[[Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreis...)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Wort Amt bezeichnet:

  • eine öffentliche Funktion einer Person
  • eine Behörde oder Dienststelle bzw. deren Raum
  • Amt (innerhalb eines Kreises oder Landkreises), eine kommunale Körperschaft öffentlichen Rechts, die mehrere Gemeinden innerhalb eines Kreises oder Landkreises umfasst
  • Amt (kreisähnlich) eine historische Verwaltungseinheit vieler Territorien, die im 19. und 20. Jahrhundert durch den Kreis abgelöst wurde


Vorlage:Begriffserklärung