Gemeindebezirk
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Mit Gemeindebezirk bezeichnet man regional unterschiedlich einen Teil einer Gemeinde.
Bundesrepublik Deutschland
Nordrhein-Westfalen
Laut Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) § 39 kann das Gemeindegebiet einer kreisangehörigen Gemeinde in Gemeindebezirke (in der Gemeindeordnung synonym auch Ortschaften genannt) eingeteilt werden, die eine besondere Vertretung haben. Das Gegenstück dazu in kreisfreien Städten wird als Stadtbezirk bezeichnet.
Österreich
Wien
Die Stadt Wien (zugleich österreichisches Bundesland) gliedert sich in 23 Gemeindebezirke (vgl. Wikipedia-Artikel Wiener Gemeindebezirk.