Gemeindebezirk

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 17. Juni 2007, 14:19 Uhr von Ernestus (Diskussion • Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: Mit '''Gemeindebezirk''' bezeichnet man regional unterschiedlich einen Teil einer Gemeinde. ==Bundesrepublik Deutschland== === Nordrhein-Westfalen=== Laut [http://www....)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Mit Gemeindebezirk bezeichnet man regional unterschiedlich einen Teil einer Gemeinde.

Bundesrepublik Deutschland

Nordrhein-Westfalen

Laut Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666 ff.), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498) § 39 kann das Gemeindegebiet einer kreisangehörigen Gemeinde in Gemeindebezirke (in der Gemeindeordnung synonym auch Ortschaften genannt) eingeteilt werden, die eine besondere Vertretung haben. Das Gegenstück dazu in kreisfreien Städten wird als Stadtbezirk bezeichnet.

Österreich

Wien

Die Stadt Wien (zugleich österreichisches Bundesland) gliedert sich in 23 Gemeindebezirke (vgl. Wikipedia-Artikel Wiener Gemeindebezirk.