Königreich Westfalen/Evangelisches Konsistorium in Kassel

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Hierarchie

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Evangelisches Konsistorium Kassel

Die evangelischen Konsistorien arbeiteten in der alten Organisation weiter, nur daß das Königliche Dekret vom 27. Januar 1808 ihnen die Rechtsprechung nahm, während ihre übrigen Befugnisse bestätigt wurden. Ernennungen von Pastoren fanden auf ihren Vorschlag und auf Bericht des Innenministers durch den König statt. Das Konsistorium in Kassel, das als gemischt lutherisch-reformiertes Konsistorium arbeitete, war für die Distrikte Höxter und Paderborn zuständig.

Leitung

Generalsuperintendent war Rommel (reform.). Seit 1812 stand über ihm als Präsident der Richter am Appellationsgerichtshof von Wille.

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Französische Staatsschöpfungen, Königreich Westfalen, Evangelisches Konsistorium Kassel