Gericht Höxter

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 5. August 2023, 18:18 Uhr von WRost (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Historisch: Das stark gefächerte Gerichtswesen im Fürstbistum Paderborn - Gerichte des Adels, der Städte, der Ämter, der Kanzlei und des geistlichen und weltlichen Hofgerichts - hatten sich seit dem Spätmittelalter herausgebildet, zum Teil aber in Verbindung mit den allgemeinen Verwaltungsaufgaben.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Minden > Kreis Höxter > Bürgermeisterei Höxter > Gericht Höxter

Einleitung

Im Gefolge des Patentes vom 09.09.1814 wurde auch in Höxter ein preußisches Land- und Stadtgericht eingerichtet. Jedoch konnte es sich bis zur organisatorischen Klärung in der neuen Provinz Westfalen nur um eine provisorische, faktische Regelung handeln. Erst durch die Verordnung vom 25. Mai 1818 wurde die provisorische Organisation rechtlich abgesichert.

Umfang

Das Land- und Stadtgericht Höxter war zuständig für die Bereiche der Kirchspiele Albaxen, Amelunxen, Bruchhausen, Bosseborn, Brenkhausen, Corvey, Fürstenau, Godelheim, Höxter und Lüchtringen. Durch Staatsvertrag von 1820 war für den Landgrafen von Hessen-Rotenburg das Mediatfürstentum Corvey geschaffen worden. Dabei war dem Landgrafen für seine Besitzungen die Zivil- und Kriminalgerichtsbarkeit erster Instanz zugestanden worden.

  • 1826 Land- und Stadtgericht zu Höxter

Bereich

Richter

  • 1826 Land- und Stadtrichter Justizrat Caspari

Untergericht: Mediatfürstentumsgericht Corvey

Mit Wirkung vom 1. Oktober 1823 wurde das Mediatfürstentumsgericht Corvey (Domänengut Corvey mit Vorwerken, Domänengut Fürstenau und Tonenburg) als selbständiges Untergericht errichtet.

Durch die Neuordnung der Justizverfassung im Jahre 1849 traten an die Stelle der Stadt- und Landgerichte nun Kreisgerichte mit nachgeordneten Kreisgerichtsdeputationen und Kreisgerichtskommissionen.

  • Das Mediatsfürstentumsgericht in Corvey wurde wie alle anderen Privatgerichte aufgelöst.

Gerichtsbezirk 1837

1837 gehörten zum Gerichtsbezirk die Stadt Höxter und 20 Dorfschaften.

Besetzung 1837

1837 war das Gericht besetzt mit einem Direktor, zwei Richtern, vier Subalternen und drei Unterbeamten sowie neun Hilfsarbeitern.

Anschluß einer Gerichtskommission

1847 wurde das bisherige Land- und Stadtgericht Beverungen als Gerichtskommission angeschlossen.

Kreisgericht

Durch die Neuordnung der Justizverfassung im Jahre 1849 traten an die Stelle der Stadt- und Landgerichte nun Kreisgerichte mit nachgeordneten Kreisgerichtsdeputationen und Kreisgerichtskommissionen. Das Kreisgericht Höxter betreute im wesentlichen das Gebiet des Kreises Höxter.

Besetzung 1876

Ein Direktor und 11 Kreisrichter (1876) versahen ihren Dienst in Höxter und in der

  • Kreisgerichtsdeputationen Brakel (bis 1851)
  • Kreisgerichtsdeputationen Nieheim (bis 1851)
  • Kreisgerichtskommissionen Brakel (ab 1851)
  • Kreisgerichtskommissionen Nieheim (ab 1851)
  • Kreisgerichtskommissionen Steinheim (ab 1851)
  • Kreisgerichtskommissionen Beverungen (ab 1851).

Amtsgericht Höxter

  • 1879 Gründung Amtsgericht Höxter

Literatur

  • Safarovic, Egon, 100 Jahre Amtsgerichte im Kreise Höxter, in: Kreis Höxter, Jahrbuch 1980 (1979), S. 35-42.

Archiv

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>object_287492</gov>