Melderegister

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Das Melderegister ist ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird, soweit diese der Meldepflicht unterliegt.

Historisch wurden zunächst überwiegend Verzeichnisse geführt, die den Zuzug bzw. den Wegzug erfassten (Meldebücher).

Besonders in den größeren Städten gab es später Meldekarteien, oft schon ab ca. 1880. Auf den Karten sind meist ganze Familien zusammenhängend dargestellt und Ortswechsel verzeichnet. So lassen sich auch Wanderungsbewegungen nachvollziehen. In vielen Großstädten gab es durch Kriegseinwirkungen leider erhebliche Verluste in diesen Beständen.

Neben den personenbezogenen Registern sind vielfach Hausbücher geführt worden, die die Personen in einem bestimmten Wohngebäude verzeichneten.

In den Archiven überlieferte Melderegister stellen wichtige genealogische Quellen dar, weil sie unabhängig von Veränderungen des Personenstands und von Volkszählungen sind. Aktenbildner sind regelmäßig die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltungen, Archivalien daher häufig bei den Kommunalarchiven (Stadtarchiven) überliefert.

Historische Entwicklung

In den deutschen Ländern entstanden melderechtliche Regelungen im 19. Jahrhundert überwiegend, um eine polizeiliche Aufsicht über Reisende oder Fremde sowie die in Gasthöfen oder Herbergen aufgenommenen Personen zu gewährleisten. Im Detail bestanden in den Ländern und auch innerhalb der Länder tlw. sehr unterschiedliche Ausgestaltungen. Im Norddeutschen Bund und auch nach der Reichsgründung waren die „Vorschriften über die neu Anziehenden“ ausdrücklich dem Landesrecht vorbehalten.[1] Im Jahr 1928 wurde erstmals der Versuch einer Vereinheitlichung zwischen den Ländern gemacht, was in der Folge in Preußen und weiteren Ländern zu neuen Polizeiverordnungen führte. Im Jahr 1938 schließlich wurde mit der Reichsmeldeordnung erstmals eine reichseinheitliche Regelung für das Meldewesen erlassen, um den sicherheitspolizeilichen Anforderungen der Diktatur Rechnung zu tragen.[2]

International bestehen bis heute sehr unterschiedliche Vorschriften zur Registrierung von Einwohnern. So sind in den angelsächsischen Ländern aber auch in Frankreich Meldepflichten unbekannt.

Im Melderegister verzeichnete Angaben

Im Melderegister sind üblicherweise folgende Angaben verzeichnet:

  • Name und Vornamen des Haushaltsvorstandes
  • Geburtsdatum und -ort, Kreis
  • Religion, Stand, Militärverhältnis
  • Name und Stand der Eltern des Mannes
  • Name und Vornamen der Hausfrau
  • Geburtsdatum und -ort, Kreis
  • Religion
  • Name und Stand der Eltern der Frau
  • Kinder mit Geburtsdatum und -ort
  • Bisheriger Wohnort der Familie
  • wann angemeldet
  • ggf. künftiger Wohnort
  • wann abgemeldet
  • Wohnungsanschrift(en) mit Straße und Hausnummer
  • Einzugsdatum und Auszugsdatum

Einzelnachweise

  1. Medert, Klaus M.; Süßmuth, Werner: Melderecht des Bundes und der Länder : Kommentar ; Ausg. Niedersachsen. Loseblatt Ausg., Köln : Dt. Gemeindeverl., 1981-, S. 2
  2. Liebermann von Sonnenberg, Erich; Kääb, Artur: Die Reichsmeldeordnung : Handausg. mit Erl. 5. Aufl., bearb. v. Dr. Artur Kääb, München : Kommunalschriften-Verl., 1942

Weblinks