DAGV/Arbeitsgruppe digitaler genealogischer Nachlass
Arbeitsgruppe „Nachlass - Leitlinien“
Sammel-E-Mail: ag-nachlass@dagv.org
Mitglieder
- Christian Kirchner (AGT) [Limbach-Oberfrohna]
- Nancy Myers (RzD, Ahnenforscher Stammtisch Unna, Compgen) [Kamen]
- Dirk Weissleder (DAGV, BdF) [Hannover]
- Manfred Wegele (DAGV, BLF)
- Heiko Ahlers (OGfF) [Oldenburg i.O.]
- Rolf Masemann (Die Maus) [Bremen]
- Prof. Dr. Wulf von Restorff (DAGV, BLF, Compgen, VdDA) [München] - Koordination
- Tino Herrmann (AGT) [Giesen]
- Wilhelm Wurm (HfV)
- Werner Neidhardt (HfV)
- Dr. Albert Emmerich (NLF)
- Thomas Engelhardt (AGT) [Ilsede]
- André Marten (PG)
- Dr. Thekla Kluttig (DZfG) [Leipzig]
- Axel H. Horns
- Christian Boose (PG, Compgen, Maus) [Bremen]
- Ziel
- Die Nachlässe der Genealogen für die Nachwelt sichern, damit sie von Nachfolgern online eingesehen und genutzt werden können.
Themen-Schwerpunkte
Erste Schritte
Hinweise für Nachlassgeber, deren genealogische Unterlagen nicht in der Familie bleiben
- Informieren Sie Ihre Erben mündlich und wiederholt, was mit Ihren wertvollen Unterlagen geschehen soll.
- Informieren Sie den Verein/das Archiv darüber, dass Ihre Unterlagen dorthin gegeben werden sollen.
- Machen Sie in Ihrem Testament eine Notiz, was mit Ihren wertvollen Unterlagen geschehen soll. Eine Kopie dieses Schreibens sollte an den Verein/das Archiv gehen, in das Ihre Unterlagen gegeben werden sollen.
- Legen Sie ein handgeschriebenes Blatt zu Ihren wertvollen Unterlagen, auf dem steht, was mit den Unterlagen geschehen soll. Eine Kopie dieses Schreibens sollte an den Verein/das Archiv gehen, in das Ihre Unterlagen gegeben werden sollen.
- Ordnen Sie Ihre Unterlagen so, dass ein Nachfolger die Ordnung erkennt und damit weiter arbeiten kann: Erstellen Sie ein "Findbuch" und benennen es auch so: Liste: WO IST WAS?
Publizieren Was publiziert ist, muss nicht vererbt werden. Lebende nicht publizieren.
1 a: Nachkommenlisten (alle oder nur Namensträger) mit oder ohne Bilder, mit oder ohne Zusatztexte 1 b: Vorfahrenlisten mit oder ohne Bilder, mit oder ohne Zusatztexte 1 c: Namenslisten (alle) mit Hinweisen auf Kekule-Nummer, Datensatznummer oder Seitenzahl der anderen Listen 1 d: Ortsverzeichnis mit Hinweisen auf Kekule-Nummer, Datensatznummer oder Seitenzahl der anderen Listen 1 e: andere Verzeichnisse (Berufe, Besitzungen, Orden u.v.m.)
Musterverträge, bzw. -vereinbarungen, für Familienforscher, die ihre Unterlagen an Archive übergeben wollen:
- Depositalvertrag, Landesarchiv NRW
- Depositalvertrag, Kreisarchiv Bitburg
- Muster Depositalvertrag
- Übergabe-Erklärung - WGfF
- Überlassungsvereinbarung - BGG
Inhaltliches Spektrum genealogischer Nachlässe
In der Regel umfassen genealogische Nachlässe folgende Arten von Unterlagen, die analog, zunehmend aber auch (oder ausschließlich) digital vorliegen:
1. Biografische Dokumente (auch von Familienangehörigen)
- Persönliche Dokumente (Zeugnisse, Personenstandsurkunden etc.)
- Tagebücher, private Korrespondenz
- Fotos, Filme
2. Genealogische Arbeitsmaterialien
- Ahnenlisten, Ahnentafeln
- Stammreihen, Stammtafeln
- Familiengeschichten
- Kirchenbuchauszüge; Abschriften und Kopien von archivalischen Quellen
- Schriftwechsel mit Archiven, Verwandten, Forscherkollegen
- Karteien
- Daten in Genealogie-Programmen oder Office-Programmen aller Art
- Manuskripte
3. Orts- und heimatgeschichtliche Ausarbeitungen
- Manuskripte zu Orts- und Heimatgeschichte
- Karten, Zeichnungen, Pläne, Fotos
- Zeitungsausschnitte oder andere Materialsammlungen
4. Bücher, Zeitschriften und Manuskripte
5. Websites
- Persönliche Websites
- Persönliche Seiten in Portalen
GEDCOM-Dateien als Datengerüst sollen für alle erhalten werden.
Möglichkeiten:
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (z. B. beim NLF), wo Dubletten verschmolzen werden können.
- GEDCOMs werden in einer Datenbank zusammengeführt (z. B. TNG), wo die einzelnen Dateien selbständig bleiben, aber im alphabetischen Namensverzeichnis Dubletten erkannt werden können
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (Muster FoKo) als Findbuch
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (GEDBAS)
- GEDCOMs bleiben in den Datenbanken der Vereine, werden dort gepflegt und geben lediglich Namen, Orte und Zeiträume an eine gemeinsame Find-Datenbank weiter.
Vorbedingungen (müssen noch definiert werden):
- Informieren der Vereinsmitglieder über die Möglichkeit und das Prinzip wissenschaftlichen Publizierens
- Gemeinsame Struktur der Daten nach GEDCOM-L
- Anpassen muss in Handarbeit erfolgen
- Dateien müssen nachvollziehbare Quellen enthalten
Publikationen sollen für alle erhalten bleiben.
Möglichkeiten:
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Datenbank (z. B. bei DAGV, InstPersGesch oder DZfG) als PDF
- Zusammenführen in einer gemeinsamen Bibliothek/Findbuch mit Hinweis auf Vereine
Veröffentlichungen
- Computergenealogie Heft 4/2011 - darin:
- Wulf von Restorff: Über den Umgang mit Nachlässen der genealogischen Forschung, Abschlussbericht der AG Nachlass (Artikel als PDF)
- Peter Teuthorn: Genealogischer Nachlass - die unveröffentlichten Ergebnisse genealogischer Forschung, Vortrag gehalten auf der AMF-Jahrestagung im Mai 2014 in Salzwedel (Vortrag als PDF)
- Wulf v. Restorff: Der genealogische Nachlass, Mit System gegen den Altpapiercontainer (Vortragsfolien vom 26.2.2015 als PDF)
- Klaus Riecken: Mein genealogisches Werk als Nachlass – wie ist damit umzugehen? (Den Artikel hier lesen.)
- Wolfgang Bockhorst: Ordnung und Aufbewahrung von genealogischen Nachlässen und Sammlungen, Vortrag auf dem 6. Westfälischen Genealogentag am 14. März 2015 in Altenberge (Vortrag als PDF)
- Volker Thorey: Bearbeitung genealogischer Nachlässe (Foliensatz als PDF)