Woord

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Amtssprache

  • „Woord“ (mnd.)
Bedeutung
  • Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz.
    • begrenztes oder eingehegtes Grunstück (bei den frühen Stadtgründungen, Siedlungsmittelpunkten), auch Sohl- oder Hofstätte der Ursiedlungen.
      • In der Neustadt von Oldenburg wurden vom Grafen und der Stadt in einem bestimmten Verhältnis "Wurten" (=. Hausplätze) angelegt und an Neubürger zu Erbzinsrecht ausgegeben.