Wortmann

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Amtssprache

  1. Wortmann
Bedeutung

Ableitung von „Woord“ (mhd.), Hausplatz. Der Bewohner der Wortstätte einer Grundherrschaft, welcher für deren erbliche Nutzung ein "Wortgeld" als eine Art Erbpacht als Grundsteuer zu entrichten hatte.