RitzerJohannGeorgMarktSchwaben1725

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StAM, Rentmeisteramt München, Unterhörden Nr. 6030, S. 44

Brieff Notlungs Buch des Churfrtl. Hofcastenamt München de Anno 1724

Schäzung wie es erst ao. 1720

gewesen. 300 fl macht also

ainfachen anfahl

15 fl

den 5tn Xbs: 1725 ist sowohl

der Anfahl mit 15 fl alß die brief gilt zalt worden

Geschriben und hinaus-

geben den 26tn 9bs: Ao: 1726

zu Anzing

44

Podenzüns Brief

Nachdem hanns Georg Rizer gewester Wasenmaister nagst dem Marckht Schwaben seines liderlichen Verhaltnus willen, von aldort hinweckhgeschafft und an sein statt hanns Wolf Lobmayr dahin aufgenommen wordten und dieser neben der Redo: abdeckhers Wohnung und dabey von alters vorhandtenen gartten, auch die jenige hirher Podenzünsige zway Einfäng, welche er Rizer Vermög Hofcastenambts Brieff Prothocolls de dato 4tn 8bs: 1720 an sich gebracht, davon der Erste gegen Mitternacht an selbig Feichtgefilz entlegen, s..sten(?) des churfrtl. völdtmesser Paurns besagter grundtriß gemess 8 ½ Juchart in sich haltet, und mehrern thails ackhermessig, hingegen das zweyte gleich von der abdeckhers Wohnung abwerts gegen den Markht Schwaben 3/8 Juchart gross ist, und zu ainem gärttl gericht werdn derffte, von welch beeder Einfangs gründten jehrliche 1 fl 30 kr grundtgült geraicht werden mueß, ybernemmen misst.

So ist von Ihme Lobmayr wegen wegen solcher zway Podenzünsiger Einfäng, gleichwie es erst in angezognen 1720tn Jahr beschehen, ad 300 fl unparteyischer schäzung, der churfürstl: Ainfache Anfahl eingefordt und desswegen Ihme gegenwerthig Podenzüns Brief, crafft dessen Er solche Einfäng inhabn, Nuzen und niessen, iedoch ohne Vorwissn des chf. Hofcastenambts niemandt and Verollirniren möge, geförttigter zurgestölt worden.

München, den 29tn Augs: Ao: 1725

Zeugen

Georg Adam Spizl Schreiber,

und Simon Lechner Hofcastenknecht

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Anfall (Laudemium), Gebühr, die der neue Besitzer dem Grundherrn, hier dem Kurfürsten zu zahlen hatte. Meist 5% des Schätzwertes.

Redo abk. für reverendo, mit Verlaub, als Entschuldigung vor einem „schmutzigen“ Wort, hier das Wort Abdecker

Einfang eingefriedetes Grundstück, das nicht der Dreifelderwirtschaft unterworfen war. Vor Einzelhäusern das eingefriedete Grundstück, das nicht der Gemeindeweide zur Verfügung steht.

Kastenamt verwaltet die Einkünfte des Landesherrn

Juchart ab 1700 etwa gleich einem Tagwerk, also 3407 qm