Fürstbistum Osnabrück/Land- und Justizkanzlei

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Einleitung

Die Land- und Justizkanzlei des Fürstbistums Osnabrück hatte eine Doppelfunktion als Verwaltungs- und Gerichtsbehörde. Die Land- und Justizkanzlei bestand auch nach Auflöstung des Fürstbistums bis zur Einrichtung einer westfälischen Verwaltungsorganisation weiter fort und wurde erst im Jahre 1808 aufgelöst.In der Folgezeit wurde ihre Registratur, da es eine Nachfolgebehörde gleicher Kompetenz nicht gab, aufgeteilt.

Akten