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This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).
Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.
The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
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Wülfraths Wappenhistorie
Das Wappen ist eine im Laufe des 19. Jahrhunderts entstandene Abwandlung eines Kirchensiegels aus dem Jahre 1662, das die vom Teufel bedrängte, aber siegreiche Ecclesia darstellte. Es soll den Sieg des Guten über das Böse versinnbildlichen. Zugleich weist der Wolf auf den Ortsnamen Wülfrath hin, der "Rodung des Wolfs" bedeutet. Das volle Stadtrecht erhielt Wülfrath im Jahr 1856.
Wappenbeschreibung aus: http://www.kreis-mettmann.de/frames/lang1/478.50.html (02.08.2005)
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This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).
Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.
The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
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aktuell | 16:30, 2. Aug. 2005 | | 100 × 108 (5 KB) | MLCarl3 (Diskussion • Beiträge) | |
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