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This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).
Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.
The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
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Ratingens Wappenhistorie
Seit dem 13. Jahrhundert ist Ratingen (Stadtrechte 1276) einer der bergischen Hauptorte. Dies wird durch den Bergischen Löwen ausgedrückt. Das Rad ist das Unterscheidungs- und Erkennungszeichen, welches die Stadt dem landesherrlichen Wappen als eigenes Zeichen zusetzte. Das Ratinger Stadtwappen wird zu der Gruppe der "redenden Wappen" gezählt, bei denen der Ortsname oder ein Teil desselben ins Bildliche übersetzt ist. Als Symbol wurde ein Richtrad gewählt, dass an die frühere Gerichtsstätte in Ratingen erinnert.
Wappenbeschreibung aus: http://www.kreis-mettmann.de/frames/lang1/478.48.html (02.08.2005)
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This file depicts the coat of arms of a German "Körperschaft des öffentlichen Rechts" (corporation governed by public law). According to § 5 Abs. 1 of the German Copyright law, official works like coats of arms are gemeinfrei (in the public domain).
Note: The usage of coats of arms is governed by legal restrictions, independent of the copyright status of the depiction shown here.
The citation (display) or review of a coat of arms is not forbidden by German jurisprudence. (compare: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei ("public domain").
Wappen sind allgemein in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüberhinaus als Hoheitszeichen.
Die Zitierung (Darstellung) oder Besprechung eines Wappens wird durch die deutsche Rechtsprechung nicht verboten. (vergleiche: Grundrecht auf Meinungsfreiheit, freie Berichterstattung und (historische) Forschung: Art. 5 GG)
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aktuell | 16:29, 2. Aug. 2005 | | 100 × 121 (6 KB) | MLCarl3 (Diskussion • Beiträge) | |
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