Ortsteil

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Ansetzungsregel

Ortsteile werden ohne Hauptort angesetzt. Auf den Hauptort wird mit Jahreszahl und Quellenangabe verwiesen:

gehört ab .. zu <gov-id> 

worin <gov-id> die GOV-ID des Hauptortes ist Die vorherige Kreiszuordnung ist mit

gehört bis .. zu <gov-id>
anzugeben.

Im Text ist das Datum der Eingemeindung oder Zusammenlegung oder Ausgliederung anzugeben. Form:

TEXT: Am tt.mm.jjjj Eingemeindung/Zusammenlegung/Ausgliederung in/aus <Ort>. :TEXT,

Bei Eingemeindungen des Hauptortes ist der Ortsteil dem neuen Hauptort zuzuordnen.

gehört ab .. bis ... zu <gov-id alter Hauptort>
gehört ab .. zu <gov-id neuer Hauptort>

Das Datum ist im Text anzugeben.

Es ist anzugeben, dass aus dem vorgerigen Objekttyp ein Ortsteil wurde

 ist ab ... Ortsteil

Im Unterschied zu den Regeln für die Formal-Katalogisierung § 443 steht im GOV nicht der Hauptort mit Bindestrich vor dem Ortsteilnamen.