Ortsteil
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Ansetzungsregel
Ortsteile werden ohne Hauptort angesetzt. Auf den Hauptort wird mit Jahreszahl und Quellenangabe verwiesen:
gehört ab .. zu <gov-id>
worin <gov-id> die GOV-ID des Hauptortes ist Die vorherige Kreiszuordnung ist mit
gehört bis .. zu <gov-id>
anzugeben.
Im Text ist das Datum der Eingemeindung oder Zusammenlegung oder Ausgliederung anzugeben. Form:
TEXT: Am tt.mm.jjjj Eingemeindung/Zusammenlegung/Ausgliederung in/aus <Ort>. :TEXT,
Bei Eingemeindungen des Hauptortes ist der Ortsteil dem neuen Hauptort zuzuordnen.
gehört ab .. bis ... zu <gov-id alter Hauptort> gehört ab .. zu <gov-id neuer Hauptort>
Das Datum ist im Text anzugeben.
Es ist anzugeben, dass aus dem vorgerigen Objekttyp ein Ortsteil wurde
ist ab ... Ortsteil
Im Unterschied zu den Regeln für die Formal-Katalogisierung § 443 steht im GOV nicht der Hauptort mit Bindestrich vor dem Ortsteilnamen.