Weiler

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Weiler hat verschiedene Bedeutungen, die nachfolgend erklärt werden:

Der Begriff

Ein Weiler ist eine kleine Siedlung in der Größe zwischen Hof und Dorf. Diese zeichnet sich durch unregelmäßig angeordnete Hofstellen, deren Felder vielfach eine Blockflur (Weilerflur) bilden, aus. Die Entstehung der Weiler ist verschieden und umstritten. Zum Teil sind es alte bäuerliche Siedlungen (Bauernweiler, Sippenweiler), zum Teil gutsherrliche oder grundherrliche Gründungen, im Osten alte slawische Siedlungen. Sie entstanden häufig durch Rodung. Wegen ihrer geringen Größe bilden die Weiler meist keine selbständige Gemeinde. [Ll]

Eine preußische Definition aus dem Jahr 1827 besagt, dass ein Inbegriff von sechs bis zwölf Wohnungen als Weiler bezeichnet ist. [Q1]

Bayern - heute

In Bayern ist eine Einöde eine Siedlung mit einem oder zwei Wohngebäuden. Eine Ansiedlung von drei bis neun Wohngebäuden bezeichnet man als Weiler. Ab zehn Wohngebäuden handelt spricht man bei einer Ansiedlung von einem Dorf. Dies ist durch eine Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern vom 18.10.1950 so geregelt worden.


GOV-Objekttyp

69 - Weiler - {eng=hamlet, deu=Weiler, rus=крестьянская усадьба}
siehe: http://gov.genealogy.net/ShowTypes.do

Die Geographische Bezeichnung

Als geographische Bezeichnung kommt Weiler häufig vor. Im GOV finden sich 29 Objekte (Stand 9.7.2005) mit dem Ortsnamen Weiler. Zu den folgenden Orten Weiler gibt es bereits Artikel im GenWiki:

Baden-Württemberg

  1. Weiler (Gemeinde Blaubeuren)
  2. Weiler (Gemeinde Königsfeld, Schwarzwald-Baar-Kreis)
  3. Weiler (Gemeinde Geislingen an der Steige, Kreis Göppingen)
  4. Weiler (Stadt Schorndorf, Rems-Murr-Kreis)

Rheinland-Pfalz

  1. Weiler, Verbandsgemeinde Ulmen, Kreis Cochem-Zell
  2. Weiler, Burgbrohl, Verbandsgemeinde Brohltal, Landkreis Ahrweiler

Quellen/Literatur

  • [Q1] Regierungsbezirk Aachen/Statistik 1827
  • [L1] HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.


Vorlage:Begriffserklärung