Durchstich (Stever)
Lippe historisch: Lebensraum und Wasserstrasse Auch zur Verhinderung von natürlicher Strombettverlagerungen der Lippe und Landabschwemmungen bei den Ackerflächen der Anwohner, besonders auch an den nach innen gewölbten Krümmungen des Flussbettes bei gleichzeitigen Anschwemmungen an den gegenüber liegenden Ufern, gab es immer wieder Bestrebungen zu Flussbegradigungen.
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Steverdurchstich / Lippedurchstich
Haltern , den 08.05.1659 ist zwischen Henrichen unnd Gerdten Stevermüren als Eigenhötige des hochwürdigen Kapitels des hochadeligen – freiweltlichen Stiftes Flaesheim, mit Beistand des Herrn Amtmanns Henrichen Lendekens an einer und der Bevollmächtigten der Stadt Haltern , Henrichen Blomensaet als Bürgermeister, Rütgern Strykeling als Rentmeister und Hermann Hackebraem, wie auch den Gemeinsleuten Göken Trippelvoet unnd Johan Brinckhauß an der anderen Seite, die vorhabende Verabredung beschrieben:
1. Es werden die vorhandenen Schnadsteine zu Nymen auf- und ausgegrabenn und der unterste in Richtung der Erhebung (Krümpel) zur Stever herab, der oberste aber zum Krümpel hinauf zum großen Ort zur Beschnadung gesetzt werden.
Dann befanden sich unten drei Schnadsteine, deren einer am Steverufer, der andere mitten in der Weide unnd der dritte auf dem hohem Ufer in Richtung des Ssatlandes zu Nymen, wo es entlang des Treibwegs herauf führt.
Hier, auf den so erweiterten Grund, sollten beide Stevermürs (Große und Kleine Stevermür) innerhalb dieser neu eingesetzten Schnadsteine von Sanct Victoristag (10. Okt.) im Herbst, an bis zum 10. April nach Inhalt der am 06. Juni 1608 vom Stift Flaesheim und der Stadt Haltern gesiegelten Übereinkunft, zur Winterdrift allein und ungehindert gebrauchen können.
2. Nunmehr möchte der ehrsamer Rat der Stadt Haltern, wegen Abgangs der Fischerei in dem nunmehr ganz verlandeten alten Lipparm zu Nymen, an der Stever einen Durchstich durchführen, womit ein Teil der Stever abgesondert und dadurch der Stadt Haltern eine neue Fischerei ermöglichte.
Der Durchstich sollte die höchste Erhebung des höchsten Krümpell absonderen und diese Bodenerhebung umfließen. So würde der jetzige Steverfluss zum still stehendem Wasser mit einer Fischerei. Damit sollte die Stadt Haltern solchen zwischen dem dürchgegrabenen neuen Steverfluss und der alten Stever gelegenen Grund des höchsten Krümpels erblich besitzen unnd privat gebrauchen.
Im Gegenzug würden dann beide Stevermürs auf denselben abgeschnittenen Krümpel und dazu das bisher gehabte Weiderecht und dessen Gebrauch für sich und ihre Erben freywillig verzichten und dagegen die ihnen erweiterte Weidegerechtigkeit annehmen.
Überschwemmungen verursachten weitere Veränderungen
In der obigen Karte ist die Mündung der Stever in die Lippe am Fährhaus in Haltern eingezeichnet. Die Weiderechte von Große und Kleine Stevermuer können hier vermutet werden, Durch den vorher beschriebenen Durchstich an einem Mäander der Stever verschob sich der Verlauf des Flussbetts in Richtung der Stadt Haltern, wie die Karte von 1735 zeigt. Das in der Karte gezeigte verlandete ehemalige Flussbett der Lippe wurde landwirtschaftlich genutzt:
- 1710 gewann hier Thier (Haltern-Overrath) aus dem alten Lippebett jährlich 1 Fuder Heu.
An das verlandete alte Flussbett der Lippe grenzten die Sohlstätten von Große und Kleine Stevermuer an. Beide Bauernhöfe gehörten in die Grundherrschaft des Stiftes Flaesheim und lagen nördlich der Lippe auf dem Gebiet des Amtes Dülmen im Fürstbistum Münster.
Der hier in der Flusschlinge (Mäander) eingezeichnete Lippedurchstich betraf die Länderei des Schulte zu Bossendorf, welcher in die Grundherrschaft des Richthofes in der Stadt Haltern gehörte, welcher den lokalen Grundbesitz der Hofkammer des Fürstbistums Münster hier verwaltete. Dieser Durchstich erfolgte bei der Aufnahme im Jahre 1707, die dazu erforderlichen Künetten waren ungefähr 90 bis 100 Ruten [1] lang.
Das Gebiet südlich der Lippe gehörte ebenso wie der weiter westlich zur Begradigung geplante Durchstich und die benachbarten Kirchspiele Flaesheim, Hamm und Bossendorf, zur Region des Vestes Recklinghausen im Kurfürstentum Köln.
Literatur
- Stratmann Bodo: Lesepauker 9, Designation der Eigenbehörigen und Ländereien des Hauses Ostendorf (Ländereien ab 1628)
Fußnoten
- ↑ Längenmaß 1 Rute = 10 Fuß