Generalsuperintendent
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Generalsuperintendent
- In der deutschen evangelischen Kirche der leitende Amträger. In vereinzelten Landeskirchen das höchste geistlich Amt, bis zur Einführung des Bischofsamtes. Nach 1945 nur in Berlin-Brandenburg, aber unter dem Bischof.
- Wie der Generalvikar im Generalstab, der oberste Feldgeistliche.
Siehe auch
Weblinks
- Artikel Generalsuperintendent. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.