Honorarprofessor
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Berufsbezeichnung
Honoraprofessor
Professor honorarius (lat.), im 19 Jahrh. wurden immer öfter angesehene Beamte oder Gelehrte wie Z. B. der Generalsuperintendent in der theologischen Fakultät zum Honoraprofessor ernannt. Sie hatten das Recht erhalten an einer Universität zu lehren.
In der neueren Zeit erhielten auch verdiente Lehrer an Gymnasien, Konservatorien, Kunstakademien usw. den Professorentitel. Der Honoraprofessor bekam für seine freie und nebenberufliche, wissenschaftliche oder künstlerische Tätigkeit ein Honorar, eine Vergütung.
Siehe auch
Weblinks
- Artikel Honoralprofessor. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.