Doktor beider Rechte

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Version vom 29. März 2022, 14:30 Uhr von Tedy (Diskussion • Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Regional > Sprache > Amtssprache im Fürstbistum Münster > Doktor beider Rechte

Amtssprache

  1. Doctor (lat.)
  2. dero Rechten Doktor = Doktor beider Rechte
1.Bedeutung
ein Lehrer der mündlich Lehren erteilt, ein Ehrennahme dessen, der die höchste Würde in der Theologie, Rechtsgelehrsamkeit, Arzeneykunde und Weltweisheit erhalten hat. Daher die Doktorwürde, das Doktordiplom, der Doktorhut u. s. f. [1]
2.Bedeutung
Doktor für kirchliches und weltliches Recht

Beispiel

Fußnoten

  1. Quelle: Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch(Leipzig 1793-1801).