Freimann
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Berufsbezeichnung
Bedeutung:
- ein freier Mann
- Regional: Besitzer eines freien Bauerngutes, das keine Frondienste leisten mußte, sondern nur gewöhnliche Landsteuern (vgl. Freigut, Freimannslehen, Freimannshufe)
- In der Gegend von Hildesheim und in Westphalen: Besitzer eines Freidingshofes
- In einigen Gegenden, z.B. in Meißen: Schinder, also Helfer des Scharfrichters, der die Vieh-Kadaver abdeckt (vermutlich: ehemals Leibeigene, die als Belohnung für diese ungeliebte Tätigkeit freigelassen wurden)
- Freiersmann - also Brautsucher
Quellen: